Fußfesseln und Handy-Durchsuchungen – Verschärfung bei Asylrecht beschlossen
(Berlin) – Abschiebehaft, Fußfessel und Handy-Durchsuchung: Die Vorgaben für Abschiebungen und den Umgang mit Asylbewerbern werden erneut verschärft. Der Bundestag beschloss am Donnerstag einen umstrittenen Gesetzentwurf der Regierung, der zahlreiche Verschärfungen vorsieht.
Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig schneller und konsequenter aus Deutschland abgeschoben werden. Der Bundestag hat am Donnerstagabend das von der Regierung vorgelegte Maßnahmenpaket zur „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ abgelehnter Asylbewerber beschlossen.
Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, aber nicht freiwillig ausreist und zugleich falsche Angaben über seine Identität macht, muss künftig mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen. Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen grundsätzlich verpflichtet werden können, bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.
Das Gesetz sieht unter anderem erweiterte Möglichkeiten für Abschiebehaft sowie zum Zugriff auf Smartphone-Daten von Flüchtlingen vor. Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen bis zu zwei Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, der mögliche Ausreisegewahrsam wird verlängert. Auf das Paket hatten sich Bund und Länder im Februar grundsätzlich verständigt.
Die Abschiebehaft für ausreisepflichtige „Gefährder“, denen Anschläge und andere schwere Straftaten zugetraut werden, soll ausgeweitet und ihre Überwachung per Fußfessel erleichtert werden. Die Höchstdauer des Abschiebegewahrsams wird von vier auf zehn Tage verlängert. Besonders umstritten: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekommt die Möglichkeit, Handydaten von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere auszuwerten, um deren Identität zu klären.
Die Koalition hatte am Mittwoch im Innenausschuss noch weitere Verschärfungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Dabei geht es unter anderem um Regelungen gegen die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften, um so ein Aufenthaltsrecht zu ermöglichen, sowie um einen erleichterten Datenabgleich mit anderen Staaten durch das Bundeskriminalamt (BKA).
Die Neuregelung stieß bei Menschenrechtsorganisationen umgehend auf scharfe Kritik. Mit dem Gesetz würden „rechtsstaatliche Standards abgebaut“, erklärte Amnesty International in Berlin.




Die Regierung missachte, „dass die allermeisten nach Deutschland Geflüchteten hierherkommen, weil sie Schutz und eine Perspektive suchen“, erklärte der Sozialverband Arbeiterwohlfahrt. Das Gesetz behandelt jedoch alle Geflüchteten wie potentielle Straftäter.

von
Günter Schwarz – 20.05.2017