Marne: Leugnen half nichts…
(Marne) – Trotzdem ein Marner vehement bestritt, nach dem Genuss einiger alkoholischer Getränke Auto gefahren zu sein, ordnete ein Richter bei dem 50-Jährigen die Entnahme einer Blutprobe an. Nun muss er sich wegen der Trunkenheit strafrechtlich verantworten.
Mehrere Zeugen beobachteten den Beschuldigten dabei, wie er auf einer Veranstaltung einige Bier trank und sich dann mit seinem Auto auf den Nachhauseweg machte – hiervon abhalten ließ sich der 50-Jährige von den Zeugen nicht. Diese informierten schließlich die Polizei, die den Mann gegen 18.30 Uhr an seiner Wohnanschrift in Marne aufsuchte und gerade noch ins Haus gehen sah.
Auf Klingeln öffnete der Dithmarscher nicht, so dass die Einsatzkräfte die Tür von einer Fachfirma öffnen ließen. Ihr Gegenüber gab nun wenig glaubwürdig an, geschlafen zu haben. Einen freiwilligen Atemalkoholtest wollte der Beschuldigte nicht absolvieren, weshalb ein Richter die Entnahme einer Blutprobe anordnete.
Nach Beendigung dieser Maßnahme kam der Marner wieder auf freien Fuß – er wird sich nun wegen der Trunkenheit verantworten müssen. Wie stark er alkoholisiert war, wird das Ergebnis der Blutuntersuchung zeigen.
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Itzehoe vom 22. Mai 2017 um 12:11 Uhr
von
Günter Schwarz – 22.05.2017