Schwarzarbeitsbekämpfung durch das Hauptzollamt Kiel
(Kiel) – Das Hauptzollamt Kiel bekämpft erfolgreich Schwarzarbeit; 3 Strafverfahren führten zu Freiheits- und Geldstrafe. – Der Inhaber einer Kieler Firma für Büro- und Hausmeisterservice, Bauhilfsdienste und Abbrucharbeiten wurde vom Amtsgericht Kiel wegen Betruges sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 180 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Anlass für die Verurteilung war eine verdachtsunabhängige Kontrolle des Kieler Zolls, die zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen den 61-jährigen Firmeninhaber führte. Dabei wurde nachgewiesen, dass dieser über mehrere Jahre hinweg polnische Arbeiter als scheinselbständige Subunternehmer auf verschiedenen Baustellen beschäftigte. Er hat dabei Sozialversicherungs- und Urlaubskassenbeiträge in Höhe von über 580.000 Euro hinterzogen.
Aufgrund der Ermittlungen der Lübecker Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurde gegen einen Lübecker Bauunternehmer für Bauputzarbeiten ein Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 10 Euro verhängt. Der Unternehmer ließ in den Jahren 2014 und 2015 in seinem Unternehmen Putzerarbeiten durchführen, ohne seine Mitarbeiter zur Sozialversicherung anzumelden. Dadurch wurden Sozialversicherungsabgaben in Höhe von 20.000 Euro vorenthalten. Wegen des Vorwurfs der illegalen Arbeitnehmerüberlassung verhängte das Hauptzollamt Kiel außerdem ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 600 Euro. Der Unternehmer schrieb die Rechnungen seiner angeblichen Subunternehmer selbst und umging so die Anmeldung seiner Mitarbeiter zur Sozialversicherung. Der 29-jährige fingierte dabei ein Auftragsverhältnis als Subunternehmer. Bei einer Durchsuchung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Lübeck wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, mit denen der Bauunternehmer überführt wurde.
Wegen unrechtmäßigen Bezugs von Arbeitslosengeld II wurde ein von der Kieler Finanzkontrolle Schwarzarbeit geführtes Verfahren gegen ein Ehepaar vor dem Amtsgericht Norderstedt abgeschlossen. Ihnen wurde Leistungsbetruges in 10 Fällen zur Last gelegt. Die 45- bzw. 52-Jahre alten Ehepartner aus dem Kreis Segeberg, die seit dem Jahr 2015 durchgehend Arbeitslosengeld II bezogen hatten, wurden zu einer Geldstrafe von 11.500 Euro verurteilt. Ermittlungen der Kieler Zöllner hatten ergeben, dass beide bereits seit 2009 gewerblich tätig und damit nicht leistungsberechtigt waren. Die von der Ehefrau verfassten Kochbücher für einen bekannten Kochautomaten wurden vom Ehemann im Privathaushalt gebunden und über die eigene Internetfirma verkauft. In der darauffolgenden Zeit kamen neben den Kochbüchern auch Artikel rund ums Kochen zum Verkauf. Auf diese Weise erzielte das Ehepaar erhebliche Einnahmen, die sie pflichtwidrig dem Jobcenter Kreis Segeberg nicht anzeigten und damit Leistungen in Höhe von 40.500 Euro unrechtmäßig bezogen.
Quelle: Pressemitteilung der Hauptzollamt Kiel vom 24. Mai 2017 um 08:51 Uhr
von
Günter Schwarz – 24.05.2017