Keine Trauung mehr unter 18! – Gesetz gegen Kinderehen in Deutschland
(Berlin) – In der Nacht zum Freitag beschloss der Bundestag in seiner längsten Sitzung dieser Legislaturperiode ein Gesetz, wonach es in Deutschland künftig keine Ehen von Kindern und Jugendlichen mehr geben soll. Damit werden auch bestehende Kinderehen aufgehoben.
Am Donnerstag einigte sich der Bundestag darauf, dass für Trauungen das Mindestalter von 18 gelten soll. Ehen von Personen unter 16 Jahren sollen grundsätzlich nicht anerkannt und gerichtlich annulliert werden.
Das Justizministerium hatte das Gesetz vorgeschlagen, weil mit der hohen Anzahl junger Flüchtlinge auch viele verheiratete Minderjährige nach Deutschland kamen. Derzeit sind deutschlandweit 1.475 Minderjährige als verheiratet erfasst, vorrangig Mädchen. Von diesen sind 361 jünger als 14. Familiengerichte hatten jährlich noch rund 100 Ehen in Deutschland zwischen 16 bis 18-jährigen Partnern zugelassen.
Linke und Grüne kritisierten die Gesetzesänderung als zu pauschal und stimmten dagegen. Die Bundesgeschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation Terre Des Femmes (TDF), Christa Stolle, lobte hingegen den Beschluss, da es nun allgemeingültige gesetzliche Vorgaben gebe, anstelle der bisherigen Einzelfallentscheidungen: „Mädchen, die minderjährig verheiratet werden, sind in vielen Fällen vom Ehemann abhängig und können nicht selbst über ihr Leben bestimmen.“
Kinderschutzorganisationen wie UNICEF sehen die Ehe unter 18 als Menschenrechtsverletzung an, da Betroffene meist in ihrer Entwicklung gehindert und missbraucht würden. Zu den üblichen Risikofaktoren gehörten soziale Abschottung, Abbruch der schulischen Ausbildung und oft auch häusliche Gewalt. Bislang konnte aber auch in Deutschland eine Ehe mit einem Partner zwischen 16 und 18 Jahren gerichtlich genehmigt werden.
Auch in den Vereinigten Staaten ist die Ehe unter 18 vielerorts noch üblich. Allein im Bundesstaat Texas gab es mehr als 30.000 Trauungen mit Minderjährigen in einem Zeitraum von zehn Jahren. Medien kolportierten jüngst mehrere Fälle, wonach minderjährige Mädchen gezwungen worden sein sollen, ihren Vergewaltiger zu heiraten, um dadurch eine mögliche strafrechtliche Ermittlung durch Behörden zu verhindern.
von
Günter Schwarz – 04.06.2017