(København) – Die dänische Einwanderungs- und Integrationsministerin Inger Støjberg (Venstre / rechtssoziale Partei) gerät immer mehr unter Druck. Von den Oppositionsabgeordneten in einer parlamentarischen Konsultation am Donnerstag wurden ihr rechtswidrige Anordnungen und Direktiven zur Trennung von Asylsuchenden vorgeworfen.

Nach Ansicht der Opposition war die parlamentarische Anordnung, die von Støjberg im Februar 2016 umgesetzt wurde, illegal, und sie hätte sie nicht so wie geschehen umsetzen dürfen. Mit der Erläuterung, die Støjberg während einer parlamentarischen Anhörung am Donnerstag im Folketing dazu abgab, waren die Oppositionsabgeordneten äußerst unzufrieden. Johanne Schmidt-Nielsen, integrationspolitische Sprecherin der Enhedslisten (Einheitsliste), fasste es am Freitag auf Facebook so zusammen: „Alles deutet darauf hin, dass Støjberg sehenden Auges gegen das Gesetz verstoßen hat.“

Während der Anhörung sprach Støjberg über eine Direktive, die sie im Februar 2016 herausgegeben hatte, die eine Presseerklärung war, aus der sie eine entscheidende Passage entfernt hatte, die eine individuelle Beurteilung der Fälle betraf, nachdem asylsuchende Paare gewaltsam getrennt werden konnten. Støjberg strich dieses aus dem Entwurf der Direktive, die von Beamten des Ministeriums zusammengestellt worden war, um der Mitteilung einen „politischen“ Charakter zu verleihen, sagte sie. Inger Støjberg blieb eine klare Stellungnahme schuldig. Deshalb wollen die Socialdemokraterne, Det Radikale Venstre und die Enhedslisten jetzt Antworten von der Ausländerbehörde. „Daran, dass Støjberg gegen das Gesetz verstoßen hat, besteht inzwischen kein Zweifel mehr“, so Schmidt-Nielsen, „nun gehe es nur darum, herauszufinden, ob sie dieses wissentlich getan hat.“

Die Ausländerbehörde soll die Frage beantworten, ob sie bei einem Treffen von Ministerium und Behörde am 10. Februar eine mündliche Anweisung des Ausländer- und Integrationsministeriums bekommen hat, berichtet Dagbladet Information. Der Fall Støjberg begann mit einer Pressemitteilung, in der Støjberg bekanntgab, dass Asylbewerber unter 18 Jahren nicht länger mit Ehepartnern oder Lebensgefährten in einer Institution untergebracht werden dürfen. Der Ombudsmann des Folketing hat später festgestellt, dass diese Anweisung gesetzeswidrig war, weil jeder Fall einzeln zu bewerten sei.

Laut Støjberg sei die Pressemitteilung von der Ausländerbehörde als Anweisung missinterpretiert worden. Und dies trotz deiner angeblich anderslautenden mündlichen Anweisung, die das Ministerium Støjberg zufolge bei dem Treffen zwischen Behörde und Ministerium gegeben haben soll. Die Zeitung hat daraufhin erfahren wollen, ob die Ausländerbehörde diese Darstellung bestätigen kann und bekam zur Antwort: „Kein Kommentar!“

Der Ombudsmann des Folketing schreibt in seinem Bericht, dass weder dem Ministerium noch der Behörde ein schriftlicher Nachweis dieser angeblichen mündlichen Anweisung vorliegen. Hingegen hat die Behörde dem Ombudsmann mitgeteilt, dass es eine mündliche Anweisung des Ministeriums gegeben habe, wonach in Übereinstimmung mit der Pressemitteilung gehandelt werden sollte.

Die Befragung Støjbergs am Donnerstag hatte fünf Stunden gedauert. Es wird eine weitere Beratung geben, zudem kündigte unter anderem Johanne Schmidt-Nielsen an, dass sie schriftliche Fragen an die Ministerin einreichen werde, die schwarz auf weiß zu beantworten seien. Sie stellt zudem fest, dass Støjberg in der Beratung angab, dass das Ministerium die ganze Zeit nach dem Gesetz gehandelt und alle Asylbewerberpaare individuell behandelt habe. In einer Antwort auf eine Anfrage Naser Khaders (Det Konservative Folkeparti.) am 24. Februar jedoch hatte sie geantwortet, dass alle Paare, bei denen einer der Partner jünger als 18 Jahre alt ist, getrennt werden.

von

Günter Schwarz – 05.06.2017