(Elmshorn) – Am gestrigen Dienstagabend kontrollierten Bundespolizisten auf dem Elmshorner Bahnhof zwei Männer. Beide hatten verbotene Messer bei sich.

Zunächst bemerkten die Beamten gegen 18:00 Uhr einen jungen Mann auf der sich im Bahnhof aufhielt, aber offensichtlich keinerlei Reisabsichten hatte. Da es in der Vergangenheit vermehrt zu Straftaten gekommen war, entschieden sie sich zu einer Kontrolle.

Zur Identitätsfeststellung händigte der jungen Mann den Beamten eine gültige Duldung aus. Soweit alles „ok“ – allerdings nicht „ok“ war das Einhandmesser, dass der 17 jährige Syrer in der Tasche hatte. Dies stellte aufgrund der Klingenlänge-/Breite eine Ordnungswidrigkeit dar und wurde von den Bundespolizisten sichergestellt.

Nachdem eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt wurde, konnte der junge Mann die Diensträume verlassen. Ähnlich erging es etwas später einem 18 jährigen Polen. Dieser führte allerdings ein „Butterflymesser“ mit sich. Da es sich bei solch einem Messer um eine verbotene Waffe handelt, wurde diese ebenfalls von den Bundespolizisten sichergestellt und es wurde gegen den Mann eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt. Zudem erhielt er noch einen Platzverweis für den Bahnhofsbereich.

Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Lübeck vom 14. Juni 2017 um 12:38 Uhr

von

Günter Schwarz – 14.06.2017