Was geschah am 15. Juni 1920 in unserem Dänemark?
Mit der Wiedervereinigung am 15. Juni 1920 geht die Verwaltung von Sønderjylland förmlich an Dänemark über, und die dänische Grenze zum damaligen Deutschen Reich verschiebt sich von der Kongeå (Königsau) südlich an die heutige Linie unmittelbar bis an Flensburg heran.
Von der Wikingerzeit bis 1864 war die schleswigsche Region auf unterschiedliche Art und Weise mit der dänischen Krone verbunden – zunächst unmittelbar, später als Lehen. Von 1867 bis 1920 gehörte Nordschleswig zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein. Von 1970 bis zur Gebietsreform 2007 entsprach das Gebiet Nordschleswigs dem des Kreises Sønderjylland.
Die Kongeå ist ein 65 km langes Fließgewässer in Jylland (Jütland). Sie verläuft nördlich von Ribe (deutsch: Ripen) an der Westküste und teilt das Land bis kurz vor Kolding. Ihr Mittel- und Oberlauf bestimmten über Jahrhunderte die Grenze zwischen den dänischen Regionen Sønderjylland (≈Südliches Jütland) und Nørrejylland (≈Nördliches Jütland) bzw. ab dem 13. Jahrhundert zwischen dem Herzogtum Schleswig als Lehnsgebiet Dänemarks und dem eigentlichen Königreich Dänemark.
Am Unterlauf galt das nicht. Das südlich der Au gelegene Gebiet um Ribe war immer Teil des dänischen Stammlandes. Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg bildete die Kongeå – mit den genannten Ausnahmen – ab 1867 eine natürliche Grenze zwischen Preußen und dem Königreich Dänemark und nach 1871 die deutsch-dänische Grenze. Seit der Volksabstimmung in Schleswig 1920 ist die Au wieder dänisch. Sie bildete nun nach obigem Muster die nördliche Verwaltungsgrenze des Kreises Sønderjyllands Amt. Dieser wurde mit der Kommunalgebietsreform 2007 aufgelöst.
Auch weiterhin bildet die Kongeå – für Unkundige etwas verwirrend – die natürliche Grenze zwischen Sønderjylland/Süderjütland im Süden und Sydjylland/Südjütland im Norden.
von
Günter Schwarz – 15.06.2017