Was geschah am 17. Juni 1397 in unserem Dänemark?
Am 17. Juni 1397 unterzeichnen 67 Personen des geistlichen und weltlichen Adels der drei Staaten Dänemark, Norwegen und Schweden in Kalmar unter Federführung der dänischen Königin Margarethe I. jenen Vertragsentwurf, der jedoch nie ratifiziert und durch den Skandinavien aber für rund eineinhalb Jahrhunderte faktisch vereint wird. Jedes Reich behält seinen Reichsrat und bestehenden Regierungsaufbau. Die Vereinigung der drei Königreiche besteht von 1397 bis 1523.
Die Union von Kalmar umfasste geographisch ebenfalls große Teile Finnlands, das damals unter schwedischer Herrschaft stand, Island, die Färöer, Shetland und Orkney, die der norwegischen Krone unterstellt waren, und zeitweise Schleswig-Holstein. Die Reichsräte in Dänemark, Schweden und Norwegen hatten jedoch nie das Unionsdokument ratifiziert, denn Margrethe I. wollte eine viel engere Union errichten als der Adel der nordischen Staaten. Nicht zur Union gehörten die Inseln und Städte der Hanse, die in wirtschaftlicher und politischer Konkurrenz zu den umliegenden Monarchien stand. Die Westküste Schwedens war damals ebenso wie Bornholm im Besitz Dänemarks.
Die Union von Kalmar wurde von Dänemark dominiert und in Schweden und Norwegen nur von Teilen des Adels und Klerus getragen. Beherrschende Themen in der Geschichte der Kalmarer Union waren immer der Freihandel, insbesondere der der Hansestädte, die Eigeninteressen des schwedischen Hochadels und der Besitz von Schleswig. Aufgrund der verschiedenen Interessenlagen konnte sich aus der Union keine Großmacht bilden. Die Union der drei skandinavischen Staaten, die nur als eine Personalunion und ein Verteidigungsbündnis angelegt war, war kein kontinuierlich andauernder Verbund, da es im 15. Jahrhundert des Öfteren zum Zerfall des Unionskönigtums kam.
Nur unter den Königen Erich von Pommern (1397–1439), Christoph von Bayern (1440–1448), Christian I. (1457–1463) und Johann I., der Hans genannt wurde, (1497–1501) hatte sie realen Bestand. In diesen Zeiträumen wurde der amtierende dänische König auch vom schwedischen Hochadel als Unionskönig akzeptiert. In den dazwischen liegenden Perioden übernahm der schwedische Reichsrat sowie der von ihm gewählte Reichsverweser die Regierung im Land.
von
Günter Schwarz – 17.06.2017