(Kiel) – Das erste Wochenende der Kieler Woche liegt hinter uns. Die Polizei blickt auf eine relativ ruhige und sichere Zeit zurück. Gleichwohl war die Einsatzbelastung für die Beamten in allen Veranstaltungsbereichen hoch. Besondere Einsatzschwerpunkte haben sich bislang nicht herauskristallisiert.

Bis Montagmorgen nahmen die eingesetzten Polizisten 45 Anzeigen auf. Bei 21 davon handelt es sich um sogenannte Gewaltdelikte. Die Zahlen liegen unter denen des Vorjahres. In 30 Fällen sprachen die Beamten Platzverweise aus, vier Personen mussten wegen Nichtbefolgens in Gewahrsam genommen werden.

18 Besucher waren derart betrunken, dass sie als hilflose Personen gemeldet wurden. Bei drei von ihnen konnten keine Angehörigen erreicht werden, so dass sie bis zur Ausnüchterung ins Polizeigewahrsam kamen.

Die Jugendschutzstreifen verzeichneten insgesamt 22 alkoholisierte Jugendliche. Ein Jugendlicher war so stark alkoholisiert, dass er an seine Eltern übergeben werden musste.

Das Sperr- und Kontrollkonzept hat sich aus polizeilicher Sicht in den ersten Tagen bewährt und wird in der Form fortgesetzt. Die Rückmeldungen von betroffenen Kraftfahrern und Besuchern, sei es im persönlichen Gespräch oder über Kommentare in den sozialen Netzwerken, sind in der absoluten Mehrheit positiv und verständnisvoll.

Eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole löste Sonntagabend einen Polizeieinsatz an einem Verkaufsstand an der Kiellinie aus. Ein Zeuge berichtete gegenüber Beamten der Wasserschutzpolizei, dass er eine Schusswaffe an diesem Stand gesehen habe, woraufhin die Polizisten den Betreiber aufsuchten. Dieser gab glaubhaft an, dass ein Kind die Pistole vergessen habe und er sie lediglich verwahre.

Neben der Frage, warum Eltern ihrem Kind erlauben, mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffe die Kieler Woche zu besuchen, weist die Polizei erneut darauf hin, dass auch solche Spielzeuge ohne weiteres größere Polizeieinsätze auslösen können. Generell ist das Mitführen von Waffen auf Veranstaltungen unter freiem Himmel wie der Kieler Woche gemäß Waffengesetz untersagt.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 19. Juni 2017 um 11:17 Uhr

von

Günter Schwarz – 19.06.2017