(Kiel) – In der Nacht von Montag auf Dienstag erhielt eine Polizeibeamtin in Höhe der Holstenbrücke einen Schlag gegen den Kopf. Sie versah ihren Dienst zu diesem Zeitpunkt mit zwei weiteren Kollegen an einem Sperrposten im Rahmen der Kieler Woche. Der tatverdächtige Jugendliche hatte zuvor mit seiner Freundin eine körperliche Auseinandersetzung, die die Beamtin und ihre Kollegen zum Einschreiten zwang. Ein Rettungswagen brachte die leicht verletzte Beamtin in ein Krankenhaus.

Gegen 22:45 Uhr hatten die 23-jährige Polizeibeamtin und ihre beiden Kollegen bereits den ersten Kontakt zu dem Paar. Beide waren in einen Streit geraten. Der jugendliche Tatverdächtige erhielt in diesem Zusammenhang von den Beamten einen Platzverweis für das Veranstaltungsgelände der Kieler Woche.

Ca. 15 Minuten später fiel ihnen das Paar erneut in Höhe der Holstenbrücke auf. Der Streit war wieder entfacht. Der Jugendliche drückte den Kopf seiner Freundin auf einen Tisch. Um das zu unterbinden, schob die Beamtin ihn zur Seite und stellte sich zwischen die beiden Streitenden. Der Tatverdächtige schlug ihr daraufhin unvermittelt gegen die Schläfe, was dazu führte, dass die Beamtin benommen zurücktaumelte. Ihre beiden Kollegen brachten den Tatverdächtigen sofort zu Boden und legten ihm Handfesseln an. Dabei wehrte er sich vehement, versuchte die Beamten zu bespucken und beleidigte sie aufs Übelste.

Bei der anschließenden Durchsuchung des Jugendlichen fanden die Beamten einen Schlagring in seiner Hosentasche. Ob er den Ring bei dem Schlag am Finger trug, müssen die Ermittlungen ergeben.

Die verletzte Beamtin brachte ein Rettungswagen in ein Krankenhaus. Dieses konnte sie nach der Behandlung und einer gründlichen Untersuchung wieder verlassen.

Dem Jugendlichen, der im Verdacht steht, vor der Tat Alkohol und Betäubungsmittel zu sich genommen zu haben, entnahm ein Arzt eine Blutprobe. Im Anschluss verbrachte er die Nacht im Polizeigewahrsam.

Die Beamten fertigten unter anderem eine Anzeige wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nach § 114 StGB. Dieser Paragraph ist erst am 30.05.2017 in Kraft getreten und hat zum Ziel, dass der Schutz von Vollstreckungsbeamten gestärkt wird und dass tätliche Angriffe höher sanktioniert werden.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 21. Juni 2017 um 14:15 Uhr

von

Günter Schwarz – 21.06.2017