Nachdem Dänemarks „Ausländerabwehrkanone“, die sogenannte Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg, seit Wochen im Fadenkreuz der Opposition steht, illegale Anweisungen an Mitarbeiter der Ausländerbehörde gegeben zu haben, was sie bislang stets abgestritten hat und jede klare Antwort darüber schuldig geblieben ist, räumt die Ministerin jetzt erstmals ein, mündlich eine derartige Anweisung gegeben zu haben.

Es war nicht die Pressemitteilung von Ausländerministerin Inger Støjberg (Venstre), nach der sich die Mitarbeiter der Ausländerbehörde richteten, als sie deren Inhalt vergangenes Jahr in die Tat umsetzten. Nachdem die Ministerin mitgeteilt hatte, dass minderjährige Ehepartner oder Lebensgefährten nicht länger in derselben Asylunterkunft untergebracht werden und ohne vorherige Prüfung voneinander getrennt werden sollten, auch wenn diese Kinder hatten, war diese umgesetzt worden. Jetzt steht fest, dass die Behördenmitarbeiter einer direkt an sie gerichteten Anweisung Støjbergs Folge leisteten.

Die Ministerin hat nun erstmals in einer schriftlichen Antwort auf Anfrage des Ausländerausschusses des Folketings, dass sie am 10. Februar 2016 eine mündliche Anweisung gegeben habe, den Inhalt der Pressemitteilung umzusetzen. Die Frage nach der Anweisung, dass es gesetzeswidrig ist, Lebensgefährten ohne vorherige behördliche Prüfung voneinander zu trennen, ist zentral im Fall Støjberg. Bei der ersten Befragung am 1. Juni hatte Støjberg noch erklärt, dass die Pressemitteilung nicht als Anweisung gemeint war, sondern als politische Stellungnahme. Zudem, so Støjberg damals, habe es die mündliche Anweisung gegeben, dass weiterhin individuell geprüft werden solle.

In der zweiten Befragung durch den Ausschuss für Ausländerpolitik am Freitagmorgen sagte Støjberg: „Es gibt Dinge, die hätten wir anders gemacht haben sollen.“ Die „Kommunikation zur Ausländerbehörde war nicht stringent (Anmerkung der Red: „stringent = lückenlos, folgerichtig, zwingend schlüssig, logisch)“, so Støjberg am Freitag weiter.

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Günter Schwarz – 23.06.2017