(Moskau) – Der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny darf sich bei der Präsidentenwahl im kommenden Jahr nicht zur Wahl stellen. Die zentrale russische Wahlkommission teilte mit, Nawalny habe kein passives Wahlrecht. Damit kann er auch nicht für ein Amt kandidieren.

Als Grund dafür wurde seine Verurteilung wegen einer Straftat genannt. Nawalny war im Februar wegen Unterschlagung zu einer bedingten Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Nawalny hat die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, das Verfahren sei angestrengt worden, um ihn von einer Kandidatur bei der Präsidentenwahl 2018 abzuhalten.

Auch dass Nawalny sich selbst als Kandidat bezeichne und überall im Land schon Wahlkampfstäbe einrichte, liege außerhalb des russischen Wahlrechts. Erst im Dezember werde das Wahlverfahren für die Präsidentenwahl im März 2018 offiziell eingeleitet.

Der Anti-Korruptionskämpfer Nawalny versucht, das umstrittene Strafurteil wie schon einmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg aufheben zu lassen. Politisch verfolgt er die Taktik, so zu tun, als ob in Russland ein normaler Wahlkampf gegen Präsident Wladimir Putin möglich sei.

Seine Wahlkampfstäbe in über 40 Städten dienen als Anlaufstellen für junge Aktivisten. Im März und im Juni rief er seine Anhänger zu Protesten gegen Korruption auf die Straße. Er hofft, dadurch so viel politisches Gewicht zu gewinnen, dass der Kreml seine Kandidatur nicht mehr aus fadenscheinigen rechtlichen Gründen ablehnen kann.

von

Günter Schwarz – 24.06.2017