Bundestag sagt Ja zur „Ehe für alle“ – Merkel stimmt dagegen
(Berlin) – Die Entscheidung im Bundestag ist gefallen. Doch der Begriff der Ehe wird im Grundgesetz nicht erläutert. Steht das Grundgesetz der „Ehe für alle“ entgegen? Von 623 abgegebenen Stimmen sprachen sich heute Morgen gegen 9 Uhr eine Mehrheit von 393 Abgeordneten für eine völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare aus.
Zuvor hatte eine Mehrheit der Abgeordneten gegen den erklärten Willen der Unionsfraktion dafür votiert, die Tagesordnung entsprechend zu erweitern. Dennoch stimmten auch einige Abgeordnete aus der Unionsfraktion für die Gesetzesvorlage, denn die sich uneingeschränkt für das Gesetz aussprechende Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken verfügen im derzeitigen Bundestag lediglich über 320 Stimmen.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die in der namentlichen Abstimmung selbst gegen die „Ehe für alle” gestimmt hat, hatte am Montagabend überraschend erklärt, sie plädiere für eine Gewissensentscheidung zu dem Thema. Das bedeutet, dass die Fraktionsdisziplin aufgehoben wird und Abgeordnete ohne Vorankündigung von der Parteilinie abweichen können.
Daraufhin hatte sich die SPD für eine Abstimmung noch in dieser Woche und vor der Bundestagswahl stark gemacht.
Oppermann: Abstimmung „gut für die Menschen“
Im Bundestag gibt es nach den Worten des SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann schon seit längerem eine Mehrheit für die „Ehe für alle”.
Die Abstimmung sei vielleicht nicht gut für die große Koalition von Union und SPD, sagte Oppermann mit Blick auf die Ablehnung der völligen rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Paaren. „Aber es ist gut für die Menschen.“
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von
Günter Schwarz – 30.06.2017