Der Adel wählt am 04. Juli 1534 Christian III. auf einem Treffen in der Kirche Sankt Søren zu Rye auf Sjælland (Seeland) zum König von Dänemark und Norwegen.

Der am 3. August 1503 auf Schloss Gottorp (Gottorf) in Schleswig geborene Christian III. war der älteste Sohn von König Friedrich I. von Dänemark und Norwegen und dessen erster Gemahlin Anna von Brandenburg. Christian III. war glühender Lutheraner und führte die Reformation in Dänemark, Norwegen und Island ein. Er förderte Landwirtschaft und Handel und veröffentlichte eine dänische Bibelübersetzung (1550). Unter seiner Regierung erlebte die Monarchie einen gewaltigen Aufschwung.

Während einer Auslandsreise wohnte er 1521 dem Reichstag zu Worms bei; das Treffen mit Martin Luther machte einen unauslöschlichen Eindruck auf ihn.

1523 übertrug ihm sein Vater die Verwaltung eines Teils des Herzogtums Schleswig mit dem Zentrum Haderslev, wo er die Reformation einführte.

Am 8. April 1529 fand im Franziskanerkloster Flensburg eine Disputation (Flensburger Disputation) unter dem Vorsitz des Kronprinzen statt, welche die Einführung der Reformation in Dänemark und Schleswig Holstein zur Folge hatte.

Als Friedrich I. am 10. April 1533 starb, eilte Christians Rat Melchior Rantzau in die Niederlande, um mit Kaiser Karl V. ein Bündnis zu schließen, das Christian den Weg auf den Thron ebnen sollte. Dieser Vertrag wurde am 5. Mai 1533 unterschrieben. Der katholisch dominierte Reichsrat weigerte sich jedoch, den lutherisch inspirierten Christian zum König zu wählen; die Wahl wurde auf das folgende Jahr verschoben. In dieser Periode waren Dänemark und Norwegen ohne König. Die lutherische Minderheit im Reichsrat bot zusammen mit den Bürgermeistern Københavns und Malmös Herzog Christian den Thron an, dieser schlug ihn aber aus. Auch auf die Unterstützung Lübecks und der Hanse verzichtete er lieber, anstatt sich in neue Abhängigkeiten zu begeben. Daraufhin setzten sich die beiden Bürgermeister dafür ein, Christian II., der auf Schloss Sønderborg gefangen saß, mit Hilfe des Grafen Christoph von Oldenburg und Lübecks wiedereinzusetzen. Das löste die sogenannte Grafenfehde aus.

Christian übernahm die Königsgewalt erst nach einer Bitte des Reichsrats, nachdem Lübeck und seine Verbündeten 1534 Dänemark angegriffen und erste Siege errungen hatten. Der Adel wählte ihn auf einem Treffen in der Kirche Sankt Søren zu Rye am 4. Juli 1534. Der Reichsrat musste einen großen Teil seiner Macht auf den König übertragen, ehe Christian die Wahl annahm.

In seiner Wahlkapitulation heißt es in § 3:

Och efftherthij att Norgis riige nw saa forringget er bode aff magtt och formwæ, och Norgis riigis jndbiggere jcke aldene formwæ att vnderholde thennom ænn herre och konnyng, och samme riige er dog forbundet att bliffue hoes Danmarcks krone till ewiig tiidt […] tha skall thet heer effther weere och bliffwe vnder Danmarcks krone, liige som eth aff the andre lande, Jutland, Fyenn, Sielandt eller Skonæ eere, och her effther jcke weere eller hede jngtet koninge riige for seg, menn eth ledemodt aff Danmarcks riige och vnder Danmarcks krone till ewiige tiidt.“

Nachdem das Reich Norwegen so sehr an Macht und Vermögen verringert worden ist und die Einwohner des Reiches Norwegen alleine einen Herren und König nicht zu unterhalten vermögen und da nun dieses Reich mit Dänemarks Krone auf ewige Zeiten verbunden ist […] so soll es hiernach unter Dänemarks Krone sein und verbleiben so, wie die anderen Länder Jütland, Fünen, Seeland und Schonen und von jetzt an nicht mehr als Königreich bezeichnet werden, sondern als ein Glied des Reiches Dänemark auf ewige Zeiten.“

Mit der Ernennung von Christian III. Zum König von Dänemark und Norwegen endete die Eigenstaatlichkeit Norwegens, die das Land erst 1814 durch den Vertrag zu Kiel zurückerhalten sollte.

von

Günter Schwarz – 04.07.2017