(Oldenburg / Heiligenhafen) – Ein einschlägig vorbestrafter Wohnungseinbrecher aus Hamburg, der nach seiner Festnahme in Heiligenhafen zunächst flüchten konnte und sich später der Polizei gestellt hatte, wurde am 29.06.2017 dem Haftrichter vorgeführt. Der Haftbefehl wurde gegen Auflagen ausgesetzt.

Gleichwohl musste der Beschuldigte am frühen Mittwochmorgen (19.07.2017) durch eine Funkstreife des Polizei- Autobahn- und Bezirksrevieres (PABR) Scharbeutz in Pönitz um 01.38 Uhr in einem in Schlangenlinien geführten Pkw Volvo gestoppt werden. Der Beschuldigte war deutlich alkoholisiert, ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,32 Promille. Es wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und gegen 02.00 Uhr auf dem PABR durchgeführt.

Die Schlüssel für den Volvo hatte der 41-jährige zuvor mutmaßlich entwendet. Im Fahrzeug wurde durch die Polizeikräfte noch weiteres Diebesgut entdeckt.

Der 41-jährige wurde nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen dem Zentralen Polizeigewahrsam Lübeck zugeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte gestern (19.07.2017) mit einem Antrag auf Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erneut dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft bei dem 41-jährigen an. Der Mann wurde der Justizvollzugsanstalt Lübeck zugeführt.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 20. Juli 2017 um 12:25 Uhr

von

Günter Schwarz – 20.07.2017