Jetzt beginnen auch in Schleswig-Holstein die großen Sommerferien. Ferienzeit bedeutet Hauptreisezeit. Da sich bei vielen Reisenden dann auch wieder die Frage stellt, welche Urlaubsmitbringsel und Andenken aus dem Ausland mit nach Hause gebracht werden dürfen, informiert der Zoll über Reisebestimmungen.

Einen sehr guten Überblick über die wichtigsten Zollbestimmungen können sich Reisende über die kostenlose Smartphone-App „Zoll und Reise“ verschaffen. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung und ist daher auch für den Urlaub im Ausland bestens geeignet. Zudem stehen unter www.zoll.de umfassende Informationen zur Verfügung. Deutschlands oberster Zöllner, Uwe Schröder: „Mit der App ,Zoll und Reise‘ haben Sie eine klare, einfache und zuverlässige Hilfe für Ihre Urlaubsmitbringsel. Mit ein paar Klicks weiß man, was geht und was nicht und was möglicherweise an Einfuhrabgaben anfällt.“ Pünktlich zu Beginn der Hauptreisezeit wurde die App noch einmal überarbeitet und aktualisiert. Sie steht ab sofort im Play Store (Android) und App Store (iOS) kostenlos zum Download bereit.

Wie viele Zigaretten darf ich mitbringen? Wie berechnet sich der Abgabenbetrag? Was passiert, wenn ich etwas Verbotenes dabei habe? Was ist beim Artenschutz oder bei gefälschten Produkten zu beachten? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die überarbeitete App noch besser als bisher.

Die neue Version bietet einen erweiterten Einfuhrabgabenrechner mit dem Reisende künftig noch einfacher sehen, was sie bei der Rückkehr nach Deutschland abgabenfrei mitbringen dürfen. Wer mehr im Gepäck hat, kann zudem ausrechnen lassen, was voraussichtlich an Einfuhrabgaben zu bezahlen ist. Gleichzeitig klärt ein erweiterter Warenkatalog auf, welche Waren bei der Einreise erlaubt sind und was grundsätzlich zu beachten ist.

Einen umfassenden Überblick zum Thema „Reisen“ bietet auch die Homepage des Zolls unter www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html, weitere Informationen zum digitalen Informationsangebot des Bundesministeriums der Finanzen unsere Seite www.bundesfinanzministerium.de/apps.

Wer diese Tipps beherzigt ist auf der sicheren Seite und läuft nicht Gefahr, sich beim Zoll Ärger einzuhandeln, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Kiel, Claus-Peter Minkwitz.

Quelle: Pressemitteilung der Hauptzollamt Kiel vom 24. Juli 2017 um 10:18 Uhr

von

Günter Schwarz – 24.07.2017