Foto: ZOLL
(Lübeck-Travemünde) – Lübecker Zollbeamte des Hauptzollamts Kiel kontrollierten am 24. Juli 2017 am Lübecker Skandinavienkai einen mit der Fähre aus Lettland einreisenden LKW.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der LKW mit 2.638 Kilogramm Kaffee beladen war, der von Lettland über Deutschland nach Dänemark verbracht werden sollte. Für die verschiedenen Kaffeesorten konnte der Fahrer keine für diese verbrauchsteuerplichtige Ware erforderliche Durchfuhrbescheinigung vorlegen.

Da eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500 Euro nicht geleistet werden konnte, wurde der LKW bei einer Spedition entladen und die Kaffeeladung sichergestellt.

Neben der Entrichtung der fälligen Kaffeesteuer fallen auch noch die Kosten für die Entladung sowie die Lagerung des Kaffees an.

Erst vor 5 Wochen fielen den Zöllnern an gleicher Stelle über 1 Tonne Kaffee in die Hände, der offensichtlich auch für Dänemark bestimmt war.

Zusatzinformation: Kaffee unterliegt der Kaffeesteuer nach dem Kaffeesteuergesetz. Soll Kaffee durch die Bundesrepublik Deutschland in ein anderes Land verbracht werden, so ist die Durchfuhr von dem Beförderer zuvor dem Zoll anzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung der Hauptzollamt Kiel vom 26. Juli 2017 um 07:31 Uhr

von

Günter Schwarz – 26.07.2017