(Grundhof/Angeln) – Das Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Nord führte am Mittwoch (26.07.17) eine Schwerpunktkontrolle des Motorradverkehrs durch. Glücklicherweise spielte das Wetter mit und so stellten sich zwischen 14:30 und 18:00 Uhr die fünf Beamten im Bereich Grundhof in Angeln auf. Mit dabei war der Geschwindigkeitsmesswagen des Reviers. Dieser wurde aufgestellt, um die Geschwindigkeiten etwaiger Raser gerichtsfest zu ermitteln.

Insgesamt wurden 36 Motorradfahrer kontrolliert. Wegen zu hoher Geschwindigkeiten wurden allerdings nur vier Fahrer festgestellt.

Zwei Kradfahrern wurde wegen manipulierter Abgasanlagen die Weiterfahrt untersagt. Die fahrenden Halter erwartet eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige mit einem Punkt und 130 Euro Bußgeld. Bei zwei weiteren Anlagen muss noch geklärt werden, ob diese zulässig sind. An einem weiteren Krad wurden zu kleine ungeprüfte Rückspiegel montiert.

Interessant war aber der „Beifang“ den die Beamten mit auf die Kontrollstelle lotsten. Es wurden unter anderem ein telefonierender Pkw-Fahrer verwarnt, sowie vier nicht angeschnallte Trucker. Außerdem wurde bei einem LKW-Fahrer eine Beanstandung wegen Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt, bei anderen LKW wurde die Ladungssicherung im allgemeinen und die von Gefahrgut in Form von Otto-Kraftstoff, sowie eine überzogene Hauptuntersuchung beanstandet.

Gegen 17:30 h mussten die Beamten ihre reguläre Kontrolle allerdings einstellen, da ein Familienkombi gestoppt wurde. Dieser war besetzt mit einer jungen Mutter und ihren drei Kindern. Grund der Kontrolle war der nicht angelegte Gurt bei der lenkenden Mutter, allerdings waren ihre Kinder auf dem Rücksitz auch nicht angeschnallt. Auf Nachfrage gab die junge Frau an, dass sie ihre Papiere zu Hause vergessen hätte. Bei weiterer Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs fiel den Beamten dann die fehlende Zulassungsplakette auf den Kennzeichen auf. Die Fahrerin verstrickte sich immer mehr in unglaubwürdige Aussagen, als sie schwor, dass der Pkw gerade erst wieder zugelassen worden sei, sie nur die neuen Kennzeichen mit Plakette noch nicht montiert und auf jeden Fall einen Führerschein habe. Es stellte sich letztlich heraus, dass die leichtsinnige Fahrerin ohne Führerschein mit einem nicht zugelassenen Pkw ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen war. Die Kennzeichen wurden noch vor Ort durch die Beamten entfernt, das Fahrzeug stillgelegt, sowie ein Strafverfahren eingeleitet.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Flensburg vom 27. Juli 2017 um 07:55 Uhr

von

Günter Schwarz – 27.07.2017