(Oldenburg) – Am Montagnachmittag (24.07.2017) wurde in Oldenburg ein Geschäftseinbrecher festgenommen, gegen den das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck einen Untersuchungshaftbefehl wegen 5 Fällen des Einbruchsdiebstahls erlassen hatte. Bei seiner Festnahme durch Beamte der Polizeistation Oldenburg führte der 23-jährige Gegenstände bei sich, deren Herkunft noch geklärt werden muss.

Die Beamten brachten den Mann in das Zentrale Polizeigewahrsam in Lübeck. Am gestrigen Dienstag (25.07.2017) wurde der in Ostholstein wohnhafte Mann dem Richter in Oldenburg vorgeführt, der ihm den Untersuchungshaftbefehl verkündete. Im Anschluss an die Vorführung wurde der 23-jährige in die Justizvollzugsanstalt Lübeck verbracht.

Der Mann steht im Verdacht, an einem Einbruch in ein Sportlerheim in Oldenburg beteiligt gewesen zu sein, wo ein Tresor aus dem Gebäude getragen und in einem Parkgelände aufgebrochen wurde.

Zusätzlich wird ihm jetzt unter anderem noch zur Last gelegt, in einen Oldenburger Fahrradladen eingebrochen zu sein. Mit dem bei diesem Einbruch erbeuteten Geld versuchte der Beschuldigte den Ermittlungen der Polizei zufolge sein Glück in einer Spielhalle.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 27. Juli 2017 um 08:44 Uhr

von

Günter Schwarz – 27.07.2017