(Ostholstein-Süsel) – Am Sonntagabend (13. August 2017) geriet in Süsel ein Einfamilienhaus in Brand. (SH-UgeAvisen berichtete) Es bestand der Verdacht der schweren Brandstiftung. Vor dem Hintergrund intensiver Ermittlungen der Eutiner Kriminalpolizei wurde am Montag, den 14. August 2017, ein 14-jähriger Tatverdächtiger festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt.

Im Fall der schweren Brandstiftung an einem Einfamilienhaus in Süsel haben die Ermittler der Eutiner Kriminalpolizei zwei Tatverdächtige im Alter von 14 und 15 Jahren festnehmen können. Nach derzeitigem Ermittlungsstand brachen die Jungen aus Ostholstein am Sonntag in das Einfamilienhaus Am Schulzentrum ein und suchten nach Wertgegenständen. Sie entwendeten unter anderem ein Mountainbike und ein E-Bike. Um ihre Spuren zu verwischen, legten sie anschließend mittels Brandbeschleuniger an mehreren Stellen des Hauses Feuer und flüchteten.

Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich Hinweise, dass die Tatverdächtigen Teile ihres Stehlgutes an ein An- und Verkaufsgeschäft weiter verkauft hatten. Des Weiteren konnten die entwendeten Fahrräder beschlagnahmt werden. Eines der Räder führte die Beamten auf die Spur des 15-jährigen Tatverdächtigen. Der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene junge Mann konnte von den Beamten während der Ausführung von auferlegten Sozialstunden festgenommen werden, die er aufgrund einer vorherigen Verurteilung auferlegt bekommen hatte. Während seiner Vernehmung erlangten die Beamten Hinweise auf den 14-jährigen Mittäter, der daraufhin ebenfalls festgenommen werden konnte.

Auf Antrag der Lübecker Staatsanwaltschaft wurde der 14-jährige noch am Montag dem Haftrichter wegen des dringenden Tatverdachts der schweren Brandstiftung und Wohnungseinbruchsdiebstahls vorgeführt. Der Haftrichter erließ antragsgemäß Haftbefehl. Daraufhin wurde der Jugendliche der Justizvollzugsanstalt in Neumünster zugeführt. Der 15-jährige Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Im Gegensatz zu dem 14-jährigen Jugendlichen, der bereits als Nichtstrafmündiger erheblich in Erscheinung getreten war, lag für ihn eine günstigere Sozialprognose vor. Haftgründe haben sich für ihn nicht ergeben.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 15.08.2017 um 15:54 Uhr

von

Günter Schwarz – 15.08.2017