Deutschland hat die Tornado-Aufklärungsjets aufgrund eines Bundestagsbeschlusses aus dem türkischen Incirlik nach Jordanien verlegt. Doch jetzt gibt es Probleme hinsichtlich der eventuellen Strafverfolgung von deutschen Soldaten bei Gesetzsverstößen innerhalb Jordaniens. Deutschland fordert, die Soldaten sollen nicht unter das Scharia-Recht fallen, was die jordanische Justiz jedoch nicht so stehen lassen will.

Nach dem Abzug der deutschen Tornado-Aufklärungsjets aus dem türkischen Incirlik gibt es offenbar Probleme, die deutschen Soldaten am Alternativstandort in Jordanien vor möglicher Strafverfolgung unter Scharia-Recht zu schützen. Wie der „Spiegel“ berichtet, versuchen das Verteidigungsministerium und das Außenamt in Berlin seit Wochen, ein formales Stationierungsabkommen mit der jordanischen Regierung zu erreichen.

Berlin besteht demnach darauf, dass die rund 250 deutschen Bundeswehrsoldaten bei ihrem Einsatz durch volle Immunität vor Strafverfolgung in Jordanien geschützt werden, da dort teilweise noch die vom Koran inspirierte Scharia-Gesetzgebung gilt und auch das säkulare Justizsystem drakonische Strafen bis hin zu Todesurteilen verhängt. Jordanien indes habe einer solch weitgehenden Immunität bisher nicht zugestimmt.

Wegen eines Streits mit der türkischen Regierung um Besuchsrechte deutscher Abgeordneter bei Bundeswehrsoldaten in Incirlik hatte die Bundesregierung Anfang Juni die Verlegung des Bundeswehr-Kontingents beschlossen. Schritt für Schritt wurde seitdem das umfangreiche Material für den Einsatz nach Jordanien verlagert.

Im Juli war ein Tankflugzeug der Bundeswehr erstmals vom jordanischen Stützpunkt Muwaffak Salti gestartet. Die Tornados sollen im Herbst ihre Aufklärungsflüge im Rahmen des internationalen Militäreinsatzes gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien und im Irak wieder aufnehmen.

Streitigkeiten über die Immunität sind für die Bundeswehr dem „Spiegel“-Bericht zufolge nicht neu: Vergangenes Jahr habe es ähnliche Diskussionen mit Katar gegeben, wo deutsche Offiziere im Befehlsstand der Anti-IS-Koalition stationiert sind. In diesem Fall sei ein Kompromiss gefunden worden: Der Militärchef von Katar habe dem Bundeswehr-Generalinspekteur Volker Wieker versprochen, dass die deutschen Soldaten bei Gesetzesverstößen umgehend ausgeflogen statt vor ein katarisches Gericht gestellt würden.

Scharia-Gesetzgebung:

Die islamische Theologie betrachtet die Scharia als vollkommene Ordnung, die Frieden und Gerechtigkeit schafft. Sie gilt als Ordnung Gottes und darf daher prinzipiell nicht durch menschliche Gesetze ersetzt werden. Die Scharia ist die Gesamtheit des islamischen Gesetzes, wie es im Koran, in der islamischen Überlieferung und in den Auslegungen maßgeblicher Theologen und Juristen vor allem der frühislamischen Zeit niedergelegt wurde.

Das islamische Rechtssystem der Scharia steht im Widerspruch zu den Menschenrechten. Aber nicht nur Teile des islamischen Straf- und Prozessrechts verstoßen gegen völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge, sondern u. a. auch Teile des Familien- und Eherechtes.

Über 50 Jahre nach der Formulierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) durch die Vereinten Nationen ist ein wirklicher Konsens über einen weltweit anerkannten Rechtekatalog noch nicht in Sicht. Zahlreiche UNO-Abkommen sind von islamischen Staaten unterzeichnet worden. Dennoch gibt es zwei weltweit verbreitete islamische Menschenrechtserklärungen, deren Rechtekataloge deutlich von der Allgemeinen Erklärung abweichen.

von

Günter Schwarz – 27.08.2017