(Brüssel) – Weil er den Holocaust geleugnet hat, verurteilte ein Gericht den belgischen Abgeordneten Laurent Louis zu einer Bewährungsstrafe. Ein Berufungsgericht lässt den Schuldspruch nun zwar stehen, allerdings überlegten sich die Richter eine kreativere „Strafe“.

Ein belgischer Holocaust-Leugner ist von einem Gericht zum Besuch von fünf früheren Konzentrationslagern der Nazis verurteilt worden. Über seine Erfahrungen bei den KZ-Besuchen muss der ehemalige Abgeordnete Laurent Louis dann jeweils einen Bericht anfertigen, entschied ein Berufungsgericht in Brüssel. Im Gegenzug wird eine Verurteilung aus der Vorinstanz zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung und 18.000 Euro Strafe für fünf Jahre ausgesetzt. Den Schuldspruch von 2015 ließ das Gericht aufrecht.

Louis soll nun in fünf Jahren jedes Jahr ein anderes ehemaliges Konzentrationslager besichtigen, darunter die Lager in Auschwitz und Dachau. Nach jedem Besuch solle er „einen Text von mindestens 50 Zeilen“ über das Gesehene und seine Gefühle verfassen, heißt es in dem Urteil. Seine Berichte muss Louis anschließend innerhalb eines Monats auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen.

Der 37-jährige Verurteilte begrüßte das Urteil als „Sieg“. Sein Anwalt Sébastien Courtoy sagte, mit ihrem Urteil seien die Richter „genau“ dem gefolgt, „was wir vorgeschlagen haben“. Sein Mandant bedauere aufrichtig seine „Entgleisungen“.

von

Günter Schwarz – 21.09.2017