Als „Deutsche Einheit“ wird historisch seit dem frühen 19. Jahrhundert das Bestreben bezeichnet, die Vielzahl der damaligen deutschen Länder in einem Staat zusammenzuführen, was besonders mit dem ab 1815 bestehenden Deutschen Bund populär wurde. Das Einheitsmotiv findet sich auch im Text der deutschen Nationalhymne von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben als „Einigkeit“ wieder. Die Melodie entstammt dem „Kaiserlied“ von Joseph Haydn, das 1796/97 komponiert wurde.

Demzufolge wurde im Einigungsvertrag mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 der „Tag der Deutschen Einheit“ zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. In der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 ab 0:00 Uhr wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin in seiner Gesamtheit die neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik hatte mit dem Beitritt aufgehört zu bestehen.

Grund für die zuletzt von der Volkskammer beschlossene Festlegung auf den 3. Oktober war die möglichst rasche Herstellung der Einheit nach Abschluss der Verträge vor allem unter dem Eindruck eines drohenden wirtschaftlichen und politischen Zusammenbruchs der DDR. Der 3. Oktober 1990, ein Mittwoch, war der frühestmögliche Termin, der nach der KSZE-Außenministerkonferenz vom 2. Oktober lag, in der diese Außenminister über das Ergebnis der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen, dem Staatsvertrag, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik sowie Frankreich, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika ausverhandelt worden war, informiert werden sollten.

Anfang Juli hatten die Regierungen der beiden deutschen Staaten einen Zeitplan beschlossen, der für den 14. Oktober Landtagswahlen in der DDR und gesamtdeutsche Wahlen für den 2. Dezember vorsah. In der Folge kam es, während die Verhandlungen zum Einigungsvertrag liefen, sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik zu politischen Debatten über Wahlrechts- und Datumsfragen. Anfang August scheiterte im Bundestag ein Vorziehen des Termins der gesamtdeutschen Wahl auf den 14. Oktober, so dass es hierfür beim 2. Dezember blieb.

Die diesbezüglichen Wählerlisten waren gemäß geltendem Wahlrecht spätestens acht Wochen vor der Wahl zu erstellen. Dieser Termin war Sonntag, der 7. Oktober 1990. Folglich mussten alle Wähler spätestens im Verlaufe der 40. Kalenderwoche zum Bürger des wählenden Staates gemacht werden. Der hierfür frühestmögliche Beitrittstermin ergibt sich aus dem Beschluss des Bundeskabinetts: „Der Bundesregierung erscheint jeder Beitrittstermin sinnvoll, der nach dem 2. Oktober liegt.“

Die Festlegung des Termins erfolgte schließlich in einer am 22. August von DDR-Ministerpräsident de Maizière beantragten Sondersitzung der Volkskammer, die um 21 Uhr begann. Nach hitziger Debatte gab die Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, um 02:30 Uhr am 23. August als Abstimmungsergebnis bekannt:

„Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990.

Das liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 201 vor. Abgegeben wurden 363 Stimmen. Davon ist keine ungültige Stimme abgegeben worden. Mit Ja haben 294 Abgeordnete gestimmt.

(Starker Beifall der CDU/DA, DSU, FDP, teilweise der SPD, die Abgeordneten der genannten Fraktionen erheben sich von den Plätzen).“

„Mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt, und sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten.
Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein wirklich historisches Ereignis. Wir haben uns die Entscheidung alle sicher nicht leichtgemacht, aber wir haben sie heute in Verantwortung vor den Bürgern der DDR in der Folge ihres Wählerwillens getroffen. Ich danke allen, die dieses Ergebnis im Konsens über Parteigrenzen hinweg ermöglicht haben.“

In einer daran anschließenden persönlichen Erklärung antwortete der SED-PDS-Vorsitzende Gregor Gysi bedauernd: „Das Parlament hat soeben nicht mehr und nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober 1990 (jubelnder Beifall bei der CDU/DA, der DSU und teilweise der SPD) beschlossen.“

Anfang November 2004 wurde die Absicht der damaligen rot-grünen Bundesregierung aus SPD und den Grünen bekannt, den „Tag der Deutschen Einheit“, der in jenem Jahr auf einen Sonntag gefallen war, künftig stets am ersten Sonntag im Oktober zu feiern, um mit den daraus resultierenden Steuermehreinnahmen von 500 Millionen Euro ein drohendes Defizit im Haushalt 2005 zu verringern. Nachdem Bundespräsident Horst Köhler dem Plan, der auch sonst wenig Unterstützung gefunden hatte, widersprach, verzichtete Bundeskanzler Gerhard Schröder am 5. November darauf, ihn weiterzuverfolgen.

Die offizielle Feier zum Tag der Deutschen Einheit findet seit 1990 in der Landeshauptstadt des Landes statt, das zu dem Zeitpunkt den Vorsitz im Bundesrat innehat – in diesem Jahr in der rheinland-pfälzischen Hauptstadt Mainz. Dies regelt die „Königsteiner Vereinbarung“ gemäß der in der absteigenden Reihenfolge der Einwohnerzahl der Länder. Der bis zum Jahr 2016/17 geltende Turnus weicht leicht von der aktuellen Reihenfolge der Bevölkerungszahlen ab, da er am 20./21. Dezember 1990 auf der Ministerpräsidentenkonferenz in München beschlossen wurde und sich die Bevölkerungszahlen der Länder seitdem durch die starke Binnenwanderung verändert haben.

Abweichend von dieser Regelung fanden die offiziellen Feierlichkeiten 2011 in Nordrhein-Westfalen nicht in der Landeshauptstadt Düsseldorf, sondern in der Bundesstadt Bonn statt. 2015 wurden die Feierlichkeiten nicht in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden durchgeführt, sondern aufgrund der besseren Infrastruktur in Frankfurt am Main.

Traditionell wird für diesen Tag ein Bürgerfest unter der Bezeichnung „Deutschlandfest“ organisiert, bei dem sich auf der „Ländermeile“ die Länder und die Regierung vorstellen.

von

Günter Schwarz – 03.10.2017