(Flensburg/Schleswig/Husum) – Montagabend (09.10.17) ab 19 Uhr führten 12 Polizeibeamtinnen und Beamte des Polizeiautobahnrevieres Nord mit tatkräftiger Unterstützung von 18 weiteren schleswig-holsteinischen Spezialisten im Bereich der Schwerlastüberwachung eine großangelegte Kontrolle durch. Schwerpunkt war die Kontrolle von Großraum- und Schwertransporten.


Polizeifoto: Kontrolle eines Schwerlasttransporters
An insgesamt vier Kontrollstellen an den nördlichen Hauptverkehrsrouten Autobahn 7 und der Bundesstraße 5 hatten sich die Beamten im Zeitraum von 19:00 bis 01:30 h aufgestellt und insgesamt ca. 73 Lastwagen – davon ca. 23 Großraum- und Schwertransporte kontrolliert. Eine Beanstandungsrate von 45 Fahrzeugen war das Ergebnis, von denen zwei normalen Lkw und 14 Schwertransporten die anschließende Weiterfahrt untersagt werden musste.

Eine ganze Flotte von Schwertransporten einer Firma musste aufgrund gravierender technischer Mängel vorläufig stillgelegt werden, bis entsprechende Reparaturen durchgeführt und eine anschließende Begutachtung durch einen Sachverständigen erfolgt ist. Unter anderem wurden bei nahezu allen Aufliegern dieser Schwertransporte die Bremsanlage bemängelt, aber auch gelöste Stoßdämpfer und Radmuttern, sowie defekte Reifen fielen dem geschulten Auge auf.

Hinzu gesellten sich sechs weitere verschiedene Schwertransporte die trotz Ausnahmegenehmigung überladen waren, die einzuhaltenden Ausmaße und Gewichte überschritten, keine zivilen oder polizeilichen Begleitfahrzeuge vorweisen konnten oder schlicht gar keine oder nur eine abgelaufene Genehmigung vorweisen konnten.

Unter anderem muss ein Mailänder Käufer eines 25 Tonnen Radladers noch einige Tage länger auf seine Neuerwerbung warten. Der Fahrer war ohne das erforderliche Begleitfahrzeug und ohne die erforderliche Genehmigung unterwegs, so dass die Transportfirma sich auf die Einforderung des Frachterlöses von ca. 3000EUR einstellen muss. Ähnlich verhält es sich bei einem Transport einer vermeintlich „nur“ 63 Tonnen schweren Schuttbrecheranlage, bei dessen Gewichtsüberprüfung mittels spezieller Wiegetechnik u. a. eine deutliche Überladung festgestellt wurde. Auch hier ist mit der Einforderung des widerrechtlich erlangten Frachterlöses im guten vierstelligen Bereich zu rechnen.

Neben den Schwertransporten war auch die hohe Beanstandungsquote und Beanstandungsart der kontrollierten „Normal-Lkw“ erschreckend. Insgesamt mussten 17 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht gefertigt werden, hiervon waren drei Lkw-Fahrer schlichtweg ohne die erforderliche Fahrerkarte unterwegs, auf denen der elektronische Tachograph die Lenk- und Ruhezeiten erfasst.

Gegen zwei andere Fahrer wird zunächst ein Strafverfahren eingeleitet, da diese sogar mit einer fremden Fahrerkarte unterwegs waren. Einen dieser Fahrer traf es auf der B5 ziemlich dick. Er führte einen mit Mais beladenen Lkw, der 57 Tonnen statt der erlaubten 40 auf die Waage brachte. Bei der Kontrolle des EG-Kontrollgerätes (Tachometer mit angeschlossenen Mess-Schreiber, der Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen, zusätzlich gefahrene Kilometer und die gefahrene Geschwindigkeit aufzeichnet), wurde eine fremde Fahrerkarte im Gerät gefunden und zu guter Letzt festgestellt, dass der Fahrer mehrfach deutlich zu schnell unterwegs war. Auch für ihn endete die Fahrt.

Bei einem anderen Lastwagen entdeckten die Kollegen Manipulationen am EG-Kontrollgerät, so dass hier weitere Untersuchungen am Fahrzeug notwendig sind.
Des Weiteren wurden noch vier Anzeigen nach dem Gefahrgutrecht gefertigt, wobei ein mit 24 Tonnen Gefahrgut voll beladener LKW, nicht die Notwendigkeit erkannte, die orangenen Warntafeln als Hinweis auf gefährliche Ladung anzubringen. Hier wird zumindest für den Fahrer ein empfindliches Bußgeld in Höhe von 500EUR fällig.

Hinzu kam dann noch kleiner Beifang wie vier Gurtvergehen, durch manipulierte Gurtschlösser, um den lästigen Warnpiepen zu entgehen, eine abgelaufene Güterkraftverkehrslizenz und eine im Vorbeifahren schon deutlich wahrzunehmende festsitzende Bremse eines LKW.

Zu guter Letzt zeigte sich der Führer eines PKW bei der Kontrolle auffällig. Nach einem positiven Drogentest musste der Fahrer eine Blutentnahme über sich ergehen lassen, für die er neben 500EUR Bußgeld auch die Untersuchungskosten der Gerichtsmedizin zahlen muss.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Flensburg vom 10.10.2017 um 10:43 Uhr

von

Günter Schwarz – 10.10.2017