Flensburg: Strafe nicht angetreten und verbotenes Messer dabei – Haft
(Flensburg) – Gestern Nachmittag gegen 14:00 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen Mann im Flensburger Stadtgebiet. Nach Feststellung der Personalien und deren Abgleich im Fahndungssystem kam heraus, dass gegen den 27 jährigen deutschen Staatsbürger ein Haftbefehl vorlag.
Er war wegen verschiedener Straftaten (Gefährliche Körperverletzung, Einbruchdiebstahl und Sachbeschädigung) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Da er nicht zum Strafantritt erschienen war, wurde er nun verhaftet und in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Bei der vorhergehenden Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten in seiner Jackentasche auch noch ein griffbereites sogenanntes „Butterflymesser“. Solch ein Messer ist eine verbotene Waffe. Es wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Flensburg vom 19.10.2017 um 13:15 Uhr
von
Günter Schwarz – 19.10.2017