(Bornhöved) – 25-jähriger war wegen wiederholtem Schwarzfahrens 2016 verurteilt worden, hatte seine Strafe aber nicht gezahlt und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten.

Freitagmittag, 03.11.2017, klingelten Beamte der Bundespolizei an der Wohnungstür eines 25-jährigen im Kreis Segeberg. Da Niemand öffnete, fragten die Beamten im näheren Umkreis nach und erhielten den Tipp, dass der junge Mann einen weiteren Wohnsitz, eben in Bornhöved habe.

Als den Bundespolizisten dort geöffnet wurde, konfrontierten sie den sichtlich erstaunten 25-jährigen mit dem Vollstreckungshaftbefehl. Die zwei Alternativen für ihn waren, insgesamt 1723,50 Euro „auf den Tisch zu blättern“ oder ersatzweise für 165 Tage hinter „schwedische Gardinen“ zu wandern.
Da der junge Mann die Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er durch die Beamten festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Kiel vom 07.11.2017 um 13:50 Uhr

veröffentlicht und bearbeitet von

Günter Schwarz – 08.11.2017