(Schwerin) – Am 03.11.17 durfte der Mann mit einem Ausgangschein für einen Tag die JVA in Bützow verlassen. Scheinbar hatte er aber keine Lust zur Rückkehr und blieb ein wenig länger auf freiem Fuß.

Am Samstag wurde er bei seiner „Leidenschaft“, dem Diebstahl, wieder einmal erwischt. Mit zwei Flaschen Whiskey im Rucksack flog er in einem Supermarkt in Schwerin auf. Bei der Personalienüberprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Schweriner ein Haftbefehl vorliegt.

Ein knappes Jahr ohne Freiheit liegt noch vor dem 28-Jährigen, der bereits wegen mehrfach begangenem Diebstahls verurteilt wurde.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Schwerin vom 13.11.2017 um 14:27 Uhr

veröffentlicht und bearbeitet von

Günter Schwarz – 14.11.2017