(Scharbeutz) – Eine gemeinsame Medien-Information der Lübecker Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Lübeck meldet, ein Mitarbeiter einer Scharbeutzer Badelandschaft teilte der Polizei am Montagnachmittag, den 13.11.2017, gegen 16.30 Uhr telefonisch mit, dass sich in der Therme ein Gast befinde, der in der Vergangenheit bereits dadurch aufgefallen sei, dass er den Bereich ohne zu bezahlen wieder verlassen hatte.

Die Funkwagenbesatzung der Polizeistation Scharbeutz wurde von dem Mitarbeiter zu dem Gast geführt, der sich, als er die Polizeibeamten erkannte, umdrehte und zügigen Schrittes zu entkommen versuchte. Nach dem erfolglosen Fluchtversuch suchten die Beamten gemeinsam mit dem Tatverdächtigen seinen Schrank auf, wo er ihnen seine Ausweispapiere vorweisen konnte.

Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Lübecker zwei offene Haftbefehle vorlagen. Der 26-jährige wurde daher festgenommen und zunächst dem Lübecker Polizeigewahrsam zugeführt.

Die zuständige Richterin am Amtsgericht Lübeck verschonte den Beschuldigten zwar unter Erteilung einer Meldeauflage vom Vollzug der Sicherungshaft. In die Justizvollzugsanstalt wurde der junge Mann aber trotzdem verbracht, denn er hatte dort zwei Tage Ordnungshaft zu verbüßen, weil er ein in einem anderen Verfahren gegen ihn verhängtes Ordnungsgeld nicht bezahlt hatte.

Die weiteren Ermittlungen gegen den Lübecker, der sich den Zutritt zu dem Erlebnisbad über Eintrittskarten aus dem Internet verschafft hatte, werden bei der Kriminalpolizeistelle Eutin geführt.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 16.11.2017 um 13:58 Uhr

veröffentlicht und bearbeitet von

Günter Schwarz – 16.11.2017