Gefährder reist mit Fußfessel unbehelligt in die Türkei – Polizei sieht keine Gefahr
(Würzburg / Hamburg) – Ein mit elektronischer Fußfessel überwachter islamistischer Gefährder ist nach Medienberichten über den Hamburger Flughafen ins Ausland verschwunden. Der 35-jährige Syrer Hussein Z. habe am 11. Oktober ungehindert ein Flugzeug bestiegen, berichteten der Bayerische Rundfunk und der Spiegel.
Mehrere Stunden lang habe die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder im hessischen Bad Vilbel keine Signale von der Fußfessel empfangen. Die nächste Ortung sei erst am Flughafen Athen gelungen. Da eine Kontrolle über die Fußfessel im Ausland nicht gestattet sei, sei das Signal abgestellt worden.
Nach Spiegel-Informationen meldete sich Z. kurz vor seiner Abreise beim Staatsschutz in Würzburg und teilte seinem Sachbearbeiter mit, er wolle seinen erkrankten Sohn aus dem türkisch-syrischen Grenzgebiet abholen. Zwei Tage nach seiner Abreise habe er erneut angerufen und gesagt, er sei nun in der Türkei. Sein aktueller Aufenthaltsort ist den Behörden nicht bekannt.
In dem Fall sieht die Bundespolizei grundsätzlich jedoch keine Versäumnisse. Der Mann habe sich ausschließlich einer Luftsicherheitskontrolle unterziehen müssen, teilte ein Sprecher am Freitag auf Anfrage mit. Dabei werde unter anderem nach Gegenständen gesucht, die eine Gefahr für die Luftsicherheit bedeuteten. „Eine Fußfessel stellt grundsätzlich keine Gefahr für den Luftverkehr dar“, betonte er.
Für das Bayerische Innenministerium stelle die Ausreise des Mannes ebenso keine Gefahr dar. „Ein Gefährder, der freiwillig ausreist, ist für die Sicherheitslage in Deutschland immer ein Gewinn“, sagte ein Sprecher am Freitag. Das Bundeskriminalamt habe die Kollegen in Griechenland und der Türkei danach über den Vorfall informiert.
Laut Innenministerium gab es keine rechtliche Grundlage, den Mann an der Ausreise zu hindern. Da er seiner Meldepflicht nachgekommen sei, habe er sich auch legal in Hamburg aufgehalten. Das zuständige Polizeipräsidium Unterfranken war nach eigenen Angaben darüber informiert gewesen. Der Mann habe dort seine Mutter und Schwester besucht. Ob das Präsidium auch von dessen Ausreiseplänen wusste, dazu gab es zunächst keine Auskunft.
Der Mann darf nun nicht mehr in die EU einreisen. Er ist schengenweit ausgeschrieben. „Auf legalem Weg kann er nicht mehr einreisen“, so der Sprecher des Bayerischen Innenministeriums. Sollte er dennoch innerhalb der EU aufgegriffen werden, werde er festgenommen und abgeschoben.
von
Günter Schwarz – 17.11.2017