(Karlsruhe) – Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, die Vergabe von Studienplätzen für das Studienfach Medizin ist teilweise verfassungswidrig und muss neu geregelt werden. Damit kippt das Bundesverfassungsgericht die Vergabe mittels des Numerus Clausus, denn das Abitur sei bundesweit kaum miteinander vergleichbar. Der Gesetzgeber soll das Verfahren bis Ende 2019 ändern. Die Reaktionen auf diese Entscheidung sind weitgehend positiv.

Inzwischen hat aber auch die Politik mit einem Masterplan 2020 reagiert – allerdings aus ganz anderen Gründen, denn sie braucht mehr Landärzte.

Die Vergabe von Studienplätzen für das Fach Medizin ist teilweise verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden. Bund und Länder müssten nun bis zum 31. Dezember 2019 die Auswahlkriterien neu regeln, die es neben der Abiturnote zur Zulassung zum Medizinstudium gibt, hieß es in der Urteilsverkündung.

Demnach müsse unter anderem sichergestellt werden, dass Eignungsgespräche an Universitäten bundesweit in „standardisierter und strukturierter Form“ stattfinden, um die Chancengleichheit der Studierenden zu wahren. Aktuell gibt es laut der Nachrichtenagentur AFP im Fach Humanmedizin etwa 62.000 Bewerber für knapp 11.000 Studienplätze.

Deshalb gilt ein sogenannter Numerus Clausus, wobei 20 Prozent der Studienplätze werden bisher zentral über die Abiturnote vergeben, 20 Prozent über Wartezeiten und 60 Prozent über unterschiedliche Kriterien der jeweiligen Hochschulen. An dieser Regelung entzündete sich immer wieder die Debatte über den Numerus Clausus.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte zwei Fälle von Bewerbern vorgelegt, die keinen Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten. Geklagt hatte nach NDR-Informationen unter anderem auch eine Studentin aus Schleswig-Holstein. Sie habe zuvor erfolglos versucht, sich an mehreren Hochschulen über den Klageweg einen Medizin-Studienplatz zu sichern – unter anderem an der Kieler Christian-Albrechts-Universität.

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka sagte der „Rheinischen Post“, dass das Verfahren zur Zulassung zum Medizinstudium im Lichte der Vorgaben aus dem Urteil neu zu regeln sei. Ihr Ministerium werde recht schnell mit dem Gesundheitsressort und den Wissenschafts- und Gesundheitsressorts der Länder die Auswirkungen erörtern.

Die Kultusministerkonferenz kündigte am Dienstag lediglich an, sie werde die Auswirkungen und den Handlungsbedarf sorgfältig prüfen und in ihren Gremien beraten.

Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery nannte das Urteil „das richtige Signal zur richtigen Zeit“. Bund und Länder müssten die Studienzulassung gerechter gestalten. Patienten brauchen nicht nur Spitzenforscher. Sie brauchten auch gute Ärzte mit sozialen Kompetenzen und der Bereitschaft, aufs Land zu gehen. Montgomery forderte zudem eine Erhöhung der Zahl der Studienplätze um mindestens zehn Prozent.

von

Günter Schwarz – 19.12.2017