Was geschah am 19. Dezember 1804 in unserem Dänemark?
Am 19. Dezember 1804 wird unter Kong Frederik VI. im dänischen Gesamtstaat des Königreichs Dänemark-Norwegen einschließlich der angeschlossenen Herzogtümer Schleswig und Holstein die Leibeigenschaft mit Wirkung vom 01. Januar 1805 aufgegoben.
Mit der Entwicklung der Gutsherrschaft entstand auch die Leibeigenschaft. Bereits um 1500 hatten schon zahlreiche sogenannte „gutsuntertänige“ Bauern einen der Leibeigenschaft nahekommenden Status. Die Leibeigenen waren ohne Besitz an Hof und Land, ihren Herren zu Diensten verpflichtet und durch das sogenannte „Schollenband“ daran gehindert, wegzuziehen.
Die rechtliche Grundlage für die Leibeigenschaft erhielt die Ritterschaft am 06. Mai 1524 von Kong Frederik I., der ihnen die Hand- und Halsgerichtsbarkeit über ihre Untertanen als Dank für ihre Unterstützung bei der Vertreibung seines Neffen, Christian II.,der ihm die Krone Dänemarks streitig gemacht hatte, zusprach. Kong Frederik I. verlieh dem Schleswig-Holsteiner Adel für seine Unterstützung in der „Großen Landesmatrikel“ die Patrimonialgerichtsamkeit auf ihren Gütern und verschärfte damit die Leibeigenschaft der Bauern erheblich.
Nach der Absetzung und Vertreibung seines Neffen wurde Friedrich 1523 von den dänischen Ständen zum König gewählt. In den königlichen Anteilen von Schleswig und Holstein wurde Frederik als Herzog anerkannt, übergab jedoch im gleichen Jahr einen Teil des nördlichen Herzogtums mit Haderslev an seinen Sohn Christian.
1524 wurde Friedrich auch König von Norwegen. Der in Haderslev geboren Kong Frederik I. behielt auch als König von Dänemark-Norwegen seinen Wohnsitz auf Schloss Gottorf in Schleswig. Er war der einzige dänische König, der von Schleswig-Holstein aus regierte. Mit dem Westflügel von Schloss Gottorf ließ er das erste Renaissancegebäude nördlich der Elbe errichten.
Vom 16. Jahrhundert an setzte sich die Leibeigenschaft auf allen Gütern durch. Erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts hörte sie auf, sich weiter zu verbreiten. Im Zuge der Aufklärung wurde die Leibeigenschaft mehr und mehr als menschenunwürdig betrachtet und im Rahmen der Agrarreformen des dänischen Gesamtstaats zum 01. Januar 1805 in den Herzogtümern und im gesamten Königreich aufgehoben.
von
Günter Schwarz – 19.12.2017