(Berlin) – Der Haftbefehl gegen drei islamistische Gefährder wurde trotz Gefahrenpotenzials in Berlin aufgehoben. Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts fiel aufgrund der ungewöhnlich langen Untersuchungshaft. Das Landeskriminalamt verdächtigt sie, dem IS anzugehören.

Die Iraker Raad A., Abbas R. und Younis El-H. wurden im Mai in Berlin wegen Drogenhandels festgenommen. Am 05. Dezember hob das Berliner Kammergericht die Haftbefehle auf, weil die Untersuchungshaft zu lang andauerte. Einer von ihnen, El-H., konnte das Gefängnis bereits verlassen, gegen die beiden anderen leitete die Bundesanwaltschaft ein neues Verfahren ein. Sie werden verdächtigt dem IS anzugehören und sich der Kriegsverbrechen schuldig gemacht zu haben.

Im Januar beginnt zudem ein Prozess gegen El-H. wegen Drogendelikten. Aber auch El-H. gilt weiterhin als Gefährder und als ehemaliger Kämpfer des IS im Irak. Er kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland und soll zwischen 20 und 22 Jahren alt sein. Bekannt wurde er den deutschen Behörden durch Gewaltverstöße und Eigentumsdelikte.

Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte, zum späten Prozessbeginn gegenüber dem Tagesspiegel: „Letztlich beruht es auf die Belastung der Jugendkammer und damit auf die defizitären Ausstattung der Justiz mit personellen und sächlichen Mitteln.

Derzeit vermutet man in Deutschland 720 islamistische Gefährder, darunter auch Rückkehrer und Rückkehrerinnen mit ihren Kindern aus dem Islamischen Staat, denen Terrorpotenzial zugetraut wird. Mehr als 950 Islamisten hatten sich von Deutschland aus nach Syrien und in den Irak begeben, um für den IS zu kämpfen, darunter waren 20 Prozent weiblich.

Ein Urteil im Verfahren könne es erst Mitte des nächsten Jahres geben. In Deutschland aber darf die Untersuchungshaft gewöhnlich nicht länger als sechs Monate andauern. Das LKA befürchtet, El-H. könnte untertauchen und sich der Justiz entziehen.

von

Günter Schwarz – 23.12.2017