Aufgrund des königlichen Erlasses, der „Postverordnung“, von Kong Christian IV. am 24. Dezember 1624 nimmt die dänische Post nimmt die Post ihren Dienst im Königreich Dänemark und den zu Dänemark gehörenden Herzogtümer Schleswig und Holstein auf.

Der 24. Dezember 1624 gilt als offizieller Gründungstag der Dänischen Post, die aus der „Post Danmark“ und der schwedischen „Posten AB“ seit dem 24. Juni 2009 zu einer gemeinsamen Aktiengesellschaft zusammengeschlossen. Die neue gemeinsame Post trat in Dänemark und Schweden bis 2016 mit nationalen Tochtergesellschaften „Post Danmark“ und „Posten auf. Die gemeinsame Aktiengesellschaft hieß zunächst „Post Norden“, seit 2011 „PostNord“. Der schwedische Staat hält 60 Prozent der Aktien, der dänische 40.

Schon seit 1555 verkehrte regelmäßig ein Postboot zwischen der Insel Fyn (Fünen) und Jylland (Jütland). Am 24. Dezember 1624 erließ Kong Christian IV. schließlich die erste dänische Postverordnung, mit der die eigentliche dänische Post (Post Danmark) begründet wurde und die auch für die Herzogtümer Schleswig und Holstein gültig war.

Nach der Postverordnung wurden in København und Kolding feste Poststellen eingerichtet. Kolding übernahm hierbei die Aufgabe der Postverteilung für die Halbinsel Jylland inklusive der Herzogtümer Schleswig (Sønderjylland) und Holstein. Die auf den Postrouten aufgebauten lokalen Poststationen wurden von Personen geleitet, die von den entsprechenden Kaufmannsstädten bestimmt wurden.

Die Leitung der Post in den Herzogtümern lag in den Händen von vier Kaufleuten, die sich den Titel „Postverwalter“ gegeben hatten. 1640 wurde das dänische Postwesen verstaatlicht. Bis 1845 wurden längs der Postrouten feste Postämter mit königlich ernannten Postmeistern aufgebaut. Die Postroute in den Herzogtümern führte über Flensburg, Schleswig, Rendsburg, Itzehoe und Glückstadt nach Hamburg. Schon im 17. Jahrhundert bestand ein dänisches Postamt in Hamburg.

von

Günter Schwarz – 24.12.2017