Kind auf „Self-Balance-Board“ angetroffen
(Trappenkamp) – Am 03. Januar 2018 ist Beamten des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg im Rahmen ihrer Streife ein 11-jähriges Mädchen aufgefallen, das auf einem so genannten „Self-Balance-Board“ den Gehweg befahren hat.
Bei „Self-Balance-Boards“ kann es sich um elektrische Einräder oder um so genannte „Hoverboards“ handeln. Diese werden rechtlich als Fahrzeuge ähnlich einem „Segway“ mit integrierter elektronischer Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik eingestuft.
Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung.
Die Fahrzeuge erreichen laut Herstellerangaben Höchstgeschwindigkeiten bis zu 20 km/h.
Aus gegebener Veranlassung weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derartige vermeintliche Spielgeräte im öffentlichen Straßenverkehr, d. h. weder auf Straßen noch auf Geh- und Radwegen benutzt werden dürfen.
Hierfür sind die Geräte allein aus Sicherheitsaspekten, sprich Bremsen und Beleuchtung, regelmäßig nicht zulassungsfähig.
Selbst bei einer Zulassung wäre eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Personenkraftwagen) erforderlich.
Die Nutzung auf Privatgrundstücken ist hingegen unproblematisch. Allerdings rät die Polizei dazu, insbesondere bei der Benutzung durch Kinder oder Jugendliche geeignete Schutzkleidung, Protektoren bzw. Helme zu tragen.
Quelle: Pressemitteilung der der Polizeidirektion Bad Segeberg vom 05.01.2018 um 13:44 Uhr
veröffentlicht und bearbeitet von
Günter Schwarz – 05.01.2018