(Süssau) – Ein Gleitfallschirmflieger ist am gestrigen Montagmittag, den 08.01.2018, um 12:34 Uhr bei dem Versuch, vom Steilufer Süssau zu einem Gleitflug zu starten, in die Tiefe gestürzt.

Zunächst wurden die Beamten des Polizeirevieres Heiligenhafen zu einem Rettungshubschraubereinsatz nach Süssau entsandt, weil es hieß, dass dort ein Fußgänger von der Steilküste gestürzt sei.

Kleidung und Ausrüstung des Verunfallten sowie Aussagen von Zeugen deuteten jedoch darauf hin, dass der 58-jährige Mann aus Niedersachsen entgegen der bestehenden Vorschriften an einem nicht zugelassenen Ort gestartet war und damit einen Rettungseinsatz ausgelöst hat.

Der Verletzte wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine nahegelegene Klinik transportiert.

Vonseiten des Polizeirevieres Heiligenhafen musste wegen des Verstoßes gegen das Luftfahrtgesetz ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 09.01.2018 um 15:00 Uhr

veröffentlicht und bearbeitet von

Günter Schwarz – 09.01.2018