Am 10. Januar 1661 tritt das vom Kong Frederik III. erlassene Gesetz zur Einführung einer absolutistischen Regierungsform durch den König im Königreich Dänemark-Norwegen in Kraft.

Der Absolutismus oder die Autokratie bezieht sich auf die Staatsform in den meisten europäischen Staaten vom 17. Jahrhundert bis Anfang des 19. Jahrhunderts, in denen der Monarch uneingeschränkte Regierungsgewalt hatte. In Dänemark wurde die absolute Monarchie am 10. Januar 1661 von Kong Frederik III. eingeführt und erst von Frederik VII. nach der Unterzeichnung der dänischen Verfassung von 1849 wieder abgeschafft.

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Das Königreich Dänemark-Norwegen wurde nach einer Reihe von politischen Unruhen in Folge des 30-jährigen Krieges noch bis etwa1660 erschüttert, was dazu führte, dass der König, Kong Frederik III., sich zu der absolutistischen Regierungsform entschloss, die in Dänemark bis1848 währte und erst durch eine friedliche Revolution nach dem Tod von Kong Christian VIII. Durch seinen Sohn, Kong Frederik VII. Abgeschafft wurde. In Norwegen wurde die absolutistische Monarchie nach dem Kieler Frieden vom 14. Januar 1814 im Zusammenhang mit der Auflösung des Königreiches Dänemark-Norwegen durch eine demokratische geführte Monarchie abgelöst.

Bis zum Jahr 1660 lag das Land in Schutt und Asche nach den Kriegen gegen die Schweden, aber der König erfreute sich großer Beliebtheit, und aus einigen Ständen des Reiches in København gab es trotz der Opposition des Adels die Bestrebung, die Thronfolge erblich zu regeln und dem König absolute Macht zuzugestehen.

Die Stände erwarten so, die königliche Macht auf Bereiche auszuweiten, die der Adel seit der Einführung des feudalen Netzwerks oblagen. Es war eine Machtverteilung, die dem Adel eine Anzahl von Vorteilen und Rechten gab, die dieser hatte, um beispielsweise Militärdienst zu leisten oder sich davor zu drücken. Während der Kriegsjahre hatte sich der dänische Adel als unerträglich erwiesen, und nur durch die Bemühungen und Einsätze der Bürger konnte København gerettet werden.

So wurde der Absolutismus im Jahre 1661 durch eine Verfassung mit der Bezeichnung „Suverænitetsakten“ (Souveränitätsgesetz) bzw. „Enevoldsarveregeringsakten“ (Absolutserbregierungsgesetz) von den Vertretern der privilegierten Ständen aus Klerus und Adel formalisiert und unterzeichnet. Dieses erste Souveränitätsgesetz fwurde von Kong Frederik III. 1665 durch das sogenannte Königsgesetz ersetzt.

Mit der Einführung der absoluten Monarchie verlor „der alte Adel“ viel von seinem Einfluss und zahlreiche althergebrachte Privilegien wurden abgeschafft. Auf der anderen Seite wurden eine Reihe von Privilegien auf eine neue Form von „edlen Männern“ geadelt, die „Friherrer“ (Freiherren) heißen, und mit Blick auf der vom König im Austausch für treue Dienste in dem autokratischen System ausgezeichnet.

von

Günter Schwarz – 10.01.2018