Was geschah am 11. Januar 1907 in unserem Dänemark?
Die „Optant-Konvention“ (Optant-Übereinkommen) wurde am 11. Januar 1907 zwischen dem Königreich Dänemark und dem Deutschen Kaiserreich abgeschlossen.
Nach dem zweiten „Slesvigske krig“ (Deutsch-Dänischen Krieg) 1864 hatte dänische Südjüten das Recht innerhalb von sechs Jahren zu entscheiden, ob sie sich für die dänische Staatsbürgerschaft entscheiden wollten und dafür ihren Besitz in Schleswig / Sønderjylland aufgeben mussten. Die Bestimmungen aus den Jahren 1869 und 1872 erlaubten jedoch dänischen Staatsbürgern, in Schleswig als Ausländer zu verbleiben.
1880 lebten in Schleswig / Sønderjylland erneut etwa 25.000 dänische Staatsangehörige ohne politische Rechte. Die Kinder der vor 1898 in der Region geborenen Dänen galten als staatenlos, die erst ab 1898 die dänische Staatsbürgerschaft erhielten. Das betraf ungefähr 4.000 dänische Kinder.
Mit der „Optant-Konvention“ vom 11. Januar 1907 erhielten vor 1898 geborene Kinder die Möglichkeit zu wählen, ob sie dänische oder deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollten. Durch den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erhielten sie auch Bürgerrechte, wie zum Beispiel das Deutsche Wahlrecht. Im Laufe der folgenden Jahre nahmen etwa 4.000 – 5.000 Menschen aus der Region Schleswig / Sønderjylland die deutsche bzw. preußische Staatsbürgerschaft an.
Dänemark hingegen erkannte die Grenze an der Kongeå (Königsau) von 1864 an und verzichtete im Paragraph 5 des Prager Friedensabkommens von 1866 auf eine Volksabstimmung in Schleswig / Sønderjylland.
von
Günter Schwarz – 11.01.2018