(Kiel) – Einer 54-jährigen Unternehmerin aus dem Taxigewerbe konnte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge und Steuerhinterziehung von insgesamt 27.700 Euro nachweisen.

Ein Arbeitnehmer erstattete gegen seine damalige Chefin Anzeige wegen Sozialversicherungsbetrugs und ausgebliebener Lohnzahlungen.

Die Staatsanwaltschaft Kiel beantragte daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss, der von Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausgeführt wurde.

Die Ermittlungen ergaben, dass die Anschreibungen der Taxifahrer über die Anzahl der gefahrenen Touren sowie der Arbeitszeiten nicht vollständig aufbewahrt wurden. Wie Zeugen bestätigten, fertigte die Unternehmerin stattdessen fingierte Anschreibungen mit unrichtigen Angaben nach ihren Vorstellungen, um dadurch Zahlungen zu Sozial- und Steuerabgaben zu umgehen.

Das Hauptzollamt Kiel konnte der Beschuldigten insgesamt 32 Einzeltaten mit einem Gesamtschaden von 27.700 Euro nachweisen.

Das Amtsgericht Kiel verurteilte die Arbeitgeberin zu einer Geldstrafe vom 2.400 Euro.

Quelle: Pressemitteilung des Hauptzollamts Kiel vom 12.01.2018 um 11:52 Uhr

veröffentlicht und bearbeitet von

Günter Schwarz – 12.01.2018