(København) – Vier geistig behinderte Menschen, die unter finanzieller Vormundschaft stehen und von denen einer Lars Malling (im Bild) ist, dürfen nicht an Folketingswahlen oder Kommunalwahlen sowie Wahlen zum EU-Parlament teilnehmen. Das bestätigte der Højesteret (Oberste Gerichtshof) København am Donnerstag, dass vier geistig behinderte Personen nicht an Wahlen teilnehmen können.

Damit hält der Højesteret am Donnerstag an einem Urteil fest, das in einem Urteil einer untergeordneten Gerichtsinstanz bereits gefällt wurde. Drei Männer und eine Frau mit geistiger Behinderung hatten eine Klage gegen den Staat erhoben, weil sie bei ihnen das Wahlrecht entzogen wurde, da sie jeweils einen Vormund haben, der ihre finanziellen Angelegenheiten regelt.

Im rechtlichen Sinne gelten sie damit als „unqualifiziert“ und aus der dänischen Verfassung folgt, dass unqualifizierte Personen das Wahlrecht verlieren. Das Urteil vom Donnerstag bestätigt damit das Urteil des Østre Landsret in København, das auch zu dem Schluss kam, dass disqualifizierte Behinderte nicht an Parlamentswahlen teilnehmen können.

Der Højesteret stellt in seiner Entscheidung allerdings fest, dass weder die dänische Verfassung noch die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen bei den Parlamentswahlen im Jahr 2015 den Zugang zu den Wahlen auch für unqualifizierte Personen versperrt haben.

Das Urteil des Højesteret war mit Spannung erwartet worden, weil es eine Art Musterprozess für die etwa 2.000 Menschen in Dänemark ist, denen das Wahlrecht wegen einer geistigen Behinderung entzogen wurde.

Das jetzt ergangene Urteil basiert auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016, welches den Entzug des Wahlrechts möglich macht.

von

Günter Schwarz – 18.01.2018