(Flensburg) – Eine Frau aus Wyk auf Föhr muss für acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Flensburg sah es heute als erwiesen an, dass die 50-Jährige ihren Ehemann in der Nacht zum 07. Mai 2017 mit zwei Messerstichen ermordet hat.

Mit dem Urteil folgte das Schwurgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die verurteilte Frau hatte im Mai des vergangenen Jahres des Nachts in dem gemeinsam bewohnten Haus mit einem Messer auf ihren Mann eingestochen. Anschließend alarmierte sie einen Notarzt. Während der Tat war die Frau stark betrunken.

Die Nebenklage, die durch ein Sohn des getöteten Mannes vertreten wurde, hatte lebenslange Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf sechs Jahre Haft wegen Totschlags plädiert. Sie war der Meinung, dass das Mordmerkmal der Heimtücke nicht gegeben war. Das sah das Gericht anders: Da das Opfer zum Tatzeitpunkt im Bett lag und ihr den Rücken zugedreht hatte, konnte er nicht damit rechnen, angegriffen zu werden und war somit arglos.

Laut Gericht war die Frau bei der Tat zwar beeinträchtigt, und dennoch soll sich die 50-Jährige bewusst gewesen sein, was sie tat. Beim Strafmaß berücksichtigte das Gericht die Vorgeschichte des Paares, indem der Mann seine Ehefrau beleidigt, möglicherweise auch sexuell gedemütigt und geschlagen hatte. Trotzdem sah die Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt an.

Laut einem der Gericht vorgetragenen Gutachten soll die Täterin psychisch nicht in der Lage gewesen sein, sich von ihm Mann zu trennen. Die Tat sei dann ein „affektiver Durchbruch“ gewesen.

von

Günter Schwarz – 25.01.2018