Holocaust-Gedenktag am heutigen 27. Januar
Der 27. Januar, der Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz, wurde im Jahre 1996 in der Bundesrepublik Deutschland als Gedenktag für die Opfer des NS-Regimes ins Leben gerufen. Am heutigen 27. Januar erinnern wir uns zum 73. Mal an die Befreiung des Massenvernichtunglagers Auschwitz.
Der damalige Bundespräsident Roman Herzog in seiner Proklamation vom 03. Januar 1996: „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“
Dieser Tag mahnt uns, dass wir Antisemitismus und jeder Form von rassistischer Diskriminierung entschieden entgegentreten müssen. Vorurteile und Hass, die nicht nur in rechten und konservativen Kreisen vorhanden sind, sind der Nährboden für Ausgrenzung und Gewalt. Sie verlangen die gemeinsame Anstrengung aller staatlicher Stellen, der Medien und der Zivilgesellschaft – auch und gerade noch heute, wie die aktuelle politische Entwicklung in unserem Land und darüber hinaus in vielen Staaten Europas zeigt.
Die Menschenrechte, die die Würde und Rechte eines jeden Menschen schützen, bilden hierfür den Orientierungsrahmen. Sie sind ethischer Maßstab für alle und rechtsverbindliche Vorgabe für den Staat im Einsatz gegen Ausgrenzung, Hass und Gewalt. Sie sind Richtschnur für Gegenrede und für eine Bildung, die befähigt, eigene Denkmuster zu reflektieren, Diskriminierung in all ihren Formen zu erkennen und für die Menschenrechte anderer unterschiedslos einzustehen.
Der Holocaust-Gedenktag erinnert uns daran: Keine Gesellschaft ist immun gegen Antisemitismus und Rassismus. Menschheitsverbrechen wurden möglich, weil Menschen abgewertet und ausgegrenzt wurden und weil Mitmenschlichkeit und Solidarität in der Bevölkerung untergraben wurden. Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus ist daher auch das Fundament unseres Gemeinwesens, wie es in unserer Verfassung im Bekenntnis zur Menschenwürde und zu den Menschenrechten zum Ausdruck kommt.
von
Günter Schwarz – 27.01.2018