Einigung von Union und SPD bei Familiennachzug von Flüchtlingen
(Berlin) – Union und SPD haben bei ihren Koalitionsverhandlungen am heutigen Dienstag eine Einigung beim Familiennachzug von Flüchtlingen erzielt. Demnach soll der Nachzug von Familienangehörigen bis zum 31. Juli ausgesetzt bleiben – anschließend soll er auf 1.000 Menschen pro Monat begrenzt werden, ergänzt um eine bereits unklar geregelte und derzeit schon bestehende Härtefallregelung, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Verhandlungskreisen erfuhr.
Eine solche allgemein formulierte Klausel für Härtefälle gibt es bisher zwar schon; im Sondierungspapier hatten beide Seiten aber offen gelassen, ob sie weiterhin für den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus gelten soll. Die genauen Details für diese dauerhafte Neuregelung sollen in den kommenden Monaten noch erarbeitet werden.
Mit diesem Kompromiss, der zuletzt unter anderem zwischen den Fraktionsspitzen vereinbart worden war, haben Union und SPD ein zentrales Streitthema ihrer Koalitionsverhandlungen abgeräumt. Dieses geschah unter Zeitdruck, weil die aktuelle Regelung für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus – sogenannte subsidiär Schutzberechtigte – Mitte März ausläuft. Dass der Familiennachzug nun bis Ende Juli weiter ausgesetzt bleibt, soll jetzt rasch im Bundestag beschlossen werden.
Bereits in ihren Sondierungsgesprächen hatten Union und SPD vereinbart, den Familiennachzug anschließend auf 1.000 Menschen pro Monat zu begrenzen. Die SPD hatte angekündigt, bei den Koalitionsverhandlungen eine weitergehende Härtefallregelung erreichen zu wollen, die zusätzlichen Angehörigen den Weg nach Deutschland ermöglichen soll. Die im Aufenthaltsgesetz vorgesehene Härtefallregelung soll auch für subsidiär Geschützte weiterhin greifen. Bislang profitierten davon allerdings nur wenige Menschen aus der betroffenen Gruppe, denn 2017 wurde nur einigen Dutzend subsidiär Geschützten auf dieser Basis der Familiennachzug erlaubt.
Mit der Einigung haben CDU, CSU und SPD einen Streit noch vor Ablauf einer von der SPD gesetzten Frist gelöst. Die Sozialdemokraten hatten bis zum Dienstagabend Klarheit über eine dauerhafte Regelung verlangt – und zwar ausdrücklich, bevor sie der Übergangslösung im Bundestag zustimmen wollten. Fraktionschefin Andrea Nahles hatte am Montag erklärt, bis zur Sitzung des Bundestags-Hauptausschusses am Dienstagabend, der die Plenarsitzung am Donnerstag vorbereitet, müsse eine Einigung über die Grundzüge einer dauerhaften Regelung stehen.
Union und SPD wollen ihre Koalitionsverhandlungen möglichst schon am kommenden Wochenende abschließen – sollte dies nicht gelingen, sind zwei Tage Puffer eingeplant. Ob das Ergebnis dieser Koalitionsverhandlungen allerdings die Zustimmung der SPD-Mitglieder findet, darf nach diesem „Kompromiss“, der eindeutig die Handschrift der bayerischen CSU trägt und in dem sich die SPD kaum wiederfindet, stark bezweifelt werden.
von
Günter Schwarz – 30.01.2018