(Marne) – Auch 2018 sind zahlreiche Beamte der Polizeidirektion Itzehoe mit Unterstützung aus anderen Behörden am Rosenmontag in Marne mit von der Partie. Die Polizei hält mit leichten Modifizierungen an dem Einsatzkonzept des letzten Jahres fest, da dieses sich bestens bewährt hat.

Drei Zielgruppen und ihr Trinkverhalten werden die Einsatzkräfte am Veranstaltungstag ganz besonders im Auge haben:

     –  Kinder und Jugendliche
     –  Heranwachsende (ab 18 Jahren)
     –  erkehrsteilnehmer.

Die Polizei hat bereits im Vorwege des Spektakels Informationen zum Drogen- und Alkoholkonsum an die umliegenden weiterführenden Schulen versandt. Die Beamten erhoffen sich dadurch, dass die Lehrer das Thema des übermäßigen Alkoholgenusses und Drogenkonsums im Unterricht behandeln – auch in Bezug auf den anstehenden Karneval.

Die Polizei setzt – wie auch in den Vorjahren – auf starke Präsenz von uniformierten und nicht uniformierten Polizeibeamten, welche die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen überwachen und bei Bedarf offensiv einschreiten werden. Diese Kräfte werden sich im Marner Stadtgebiet und in den Supermärkten aufhalten, um dort die Abgabe von alkoholischen Getränken zu überwachen.

Folgende Regelungen gilt es im Umgang mit Alkohol und anderen Genussmitteln einzuhalten:

     –  Der Verzehr von Bier und Wein ist ab 16 Jahren erlaubt.
     –  Der Verzehr von Hochprozentigem und so genannten Alcopops ist ab 18 Jahren erlaubt.
     –  Personen über 18 Jahren dürfen keinen Alkohol für Kinder / Jugendliche einkaufen und / oder an sie abgeben.
     –  Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren zulässig.
     –  Der Aufenthalt in Gaststätten und Discos ist für 16- bis 18-Jährige nur bis Mitternacht erlaubt (Ausnahme: Begleitung durch erziehungsberechtigte Person)
     –  Jeglicher Konsum von Drogen und Betäubungsmitteln ist verboten!

Alkoholisierte Kinder / Jugendliche werden zum eigenen Schutz in polizeilichen Gewahrsam genommen. Anschließend werden die Eltern informiert, um ihr Kind von der Polizeistation Marne abzuholen. Ist dies nicht möglich, wird das Kind kostenpflichtig von der Polizei nach Hause gebracht.

Sollte dort niemand anzutreffen sein, wird das Jugendamt eingeschaltet. Der oder die Betroffene nüchtert dann unter Aufsicht in einem Heim oder gegebenenfalls im Krankenhaus aus. Die Kosten dafür tragen die Erziehungsberechtigten.

Insbesondere nach dem Umzug wird die Polizei bei niedriger Einschreitschwelle präsent sein. Speziell geschulte Interventionsteams werden an erkannten Brennpunkten – wie um die Kirche und die dortigen Festzelte herum – unterwegs sein und die verstärkten Nachtstreifen aus Marne und Brunsbüttel unterstützen.
Die Teams greifen sofort ein, wenn sich alkoholbedingte körperliche Auseinandersetzungen anbahnen, um Straftaten und schwere Verletzungen zu verhindern. Randalierer, die sich den rechtmäßigen Anordnungen der Polizei widersetzen und nicht beruhigt werden können, müssen damit rechnen, die Nacht in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Brunsbüttel zu verbringen. Dabei entstehen Kosten von rund 250 Euro, die der Betroffene zu tragen hat.

Parkverstöße werden am Veranstaltungstag konsequent geahndet, um einen reibungslosen Ablauf des Umzuges, aber auch des öffentlichen Straßenverkehrs, zu gewährleisen, insbesondere auf der Bundesstraße 5. Es werden am Tag und in der Nacht schwerpunktmäßig in und um Marne Verkehrskontrollen erfolgen.

Rosenmontagsfeiernde sollten sich organisieren, Fahrgemeinschaften bilden oder sich abholen lassen. In den Festzelten enden die Veranstaltungen um 01:00 Uhr. Wer länger feiern will, sollte bereits im Vorwege eine Eintrittskarte für eine andere Lokalität erwerben. Denn erfahrungsgemäß sind die übrigen Veranstaltungen zu später Stunde ausverkauft, was sich nicht selten zu Konflikten am Einlass geführt hat. Wenn sich alle Karnevalisten und Feiernde an diese wenigen Regelungen halten, wird der Rosenmontag 2018 sicher wieder mal ein gelungenes Fest!

Ziel der Polizei jedenfalls ist es, für einen friedlichen Rosenmontag in Marne zu sorgen!

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Itzehoe vom 09.02.2018 um 08:00 Uhr

veröffentlicht und bearbeitet von

Günter Schwarz – 09.02.2018