Der am 18. März 1609 in Haderslev geborene Kong Frederik III. verstirbt am 09. Februar 1670 in København als König von Dänemark und Norwegen nach einer Regierungszeit von 1648 bis 1670.

Frederik III. begründete den Absolutismus in Dänemark und Norwegen, der in Norwegen über fast 150 und in Dänemark bis 1849 über 200 Jahre Bestand hatte.

Frederik III. war der dritte Sohn von Kong Christian IV. von Dänemark und Norwegen und dessen erster Gemahlin Anna Katharina von Brandenburg. Sein Vater versuchte über ihn, Einfluss auf die norddeutschen Bistümer zu erlangen. Bereits mit fünf Jahren wurde der evangelisch getaufte Frederik Domherr in Verden, ein Jahr später auch in Bremen. 1619 gelang es seinem Vater, ihn zum Koadjutor von Verden wählen zu lassen, und von 1623 bis 1629 war er dort auch Bischof. Zusätzlich wurde er 1626 Koadjutor von Osnabrück und auch in Halberstadt war er Dompropst. Wegen des Dreißigjährigen Krieges wuchs der junge Frederik jedoch in Dänemark auf. Im Lübecker Frieden am 12. Mai 1629 musste Kong Christian IV. auf Frederiks Ansprüche in den norddeutschen Bistümern verzichten.

1631 ernannte sein Vetter, der Erzbischof von Bremen, Johann Friedrich von Schleswig-Holstein-Gottorf, zum Koadjutor von Bremen. Als Johann Friedrich 1634 starb, wurde Frederik als Friedrich II. sein Nachfolger als Erzbischof von Bremen und ebenso als Bischof von Verden. Die anderen Bischofssitze behielt er weiter, was unter katholischen Kirchenfürsten jener Zeit nicht minder üblich war. Bereits zu seiner Bremer Zeit war Christoffer von Gabel Frederiks enger Vertrauter, der seine Finanzen abwickelte. Diese Titel, die mit dem Besitz der jeweiligen Hochstifte verbunden waren, verlor er im Frieden von Brömsebro 1645 wieder, als Bremen und Verden nach dem von Dänemark verlorenen Torstenssonkrieg in den Besitz Schwedens übergingen. Dieses Recht wurde im Westfälischen Frieden bestätigt. Als Ersatz für die entgangenen Einnahmen wurde Friedrich 1647 zum Statthalter der Herzogtümer Schleswig und Holstein ernannt.

Nach dem Tod seines älteren Bruders, des Kronprinzen Christian († 1647), war er der älteste Sohn seines Vaters, trotzdem wählte ihn der dänische Reichsrat nach dem Tode Christians IV. am 28. Februar 1648 erst nach langen Verhandlungen und Zugeständnissen seitens Frederiks. Am 8. Mai unterschrieb er eine vorläufige Wahlkapitulation, bei seiner Huldigung unterschrieb er die endgültige Fassung.

Bereits zu Beginn seiner Herrschaft versuchte Friedrich sich von der Übermacht des Adels zu befreien, insbesondere von der sogenannten Schwiegermutterpartei, den Ehemänner seiner Halbschwestern aus der zweiten, morganatischen Ehe seines Vaters mit Kirsten Munk. Als Erster wurde gleich 1648 Christian von Pentz entlassen, der bereits bei Christian IV. wegen Trunksucht in Ungnade gefallen war.

Gegen den mächtigsten der Schwiegersöhne, den Reichshofmeister Corfitz Ulfeldt, stellte Frederik Untersuchungen wegen Veruntreuung an. Die Behauptung der Dina Vinhofvers 1651, Ulfeldt plane einen Mordanschlag auf den König, führte zu Ulfeldts Flucht – unter Mitnahme seines Vermögens – nach Schweden, wo er Karl X. Gustav im Krieg gegen Dänemark ab 1657 unterstützte. Seine Frau, Frederiks Halbschwester Leonora Christina, wurde 1663 festgenommen und verbrachte 22 Jahre im Gefängnis.

Mehr Vertrauen als in den Adel setzte Frederik III. in seinen langjährigen bürgerlichen Wegbegleiter Christoffer Gabel, den er zum Königlichen Kammerschreiber und Umschlagsverwalter ernannte und der zeit seines Lebens sein wichtigster Berater war.
1648 gründete Frederik, der ein Freund von Büchern, Kunstwerken und Raritäten war, die Dänische Königliche Bibliothek, die heutige Nationalbibliothek des Landes.

Am 1. Juli 1657 erklärte Frederik Schweden den Krieg. Er hoffte damit die im Torstenssonkrieg 1645 verlorenen Gebiete zurückzugewinnen. Die Gelegenheit dazu schien im Sommer 1657 günstig, da er den schwedischen König durch den Krieg in Polen beschäftigt glaubte. Dieser hatte er am 20. Juni 1657 in der Schlacht bei Czarny Ostrów den Verlust seines Trosses hinnehmen müssen. Karl X. Gustav verließ sofort den polnischen Kriegsschauplatz und marschierte am 30. Januar 1658 über das Eis des Kleinen und Großen Belt in Dänemark ein und bedrohte København.

Unterstützt wurde er von Herzog Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf, der zusammen mit seinem Kanzler Johann Adolph Kielmann von Kielmannsegg die Abhängigkeit des Herzogtums Schleswig-Holstein-Gottorf von Dänemark beenden wollte. Geldmittel erhielt er von Corfitz Ulfeldt. Frederik, der nicht mit einem Angriff auf Sjælland (Seeland) gerechnet hatte, musste bereits am 28. Februar 1658 in den Frieden von Roskilde einwilligen, wodurch er Skåne (Schonen), Halland, Blekinge, Bohusland, die Inseln Bornholm und Hven und das Stift Drontheim an Schweden abtreten und die Souveränität des Herzogs von Schleswig-Holstein-Gottorf anerkennen musste.

Im August 1658 griffen die Schweden erneut København an und belagerten die Stadt anderthalb Jahre lang. Frederik berief mit Hans von Schack einen erfahrenen Soldaten und Festungskommandanten zum Oberkommandierenden und konnte im Verbund mit einer holländischen Hilfsflotte unter Opdam sowie mit Hilfe des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg den Angriff bei Nyborg am 14. November 1659 abwehren und so die Souveränität Dänemarks retten. Nach dem Tod des schwedischen Königs wurde im Frieden von København am 05. Juni 1660 im Wesentlichen die Vereinbarung aus dem Roskilde-Vertrag bestätigt, allerdings fielen Trondheim und Bornholm an Dänemark zurück, und die Insel Ven ging in schwedischen Besitz über.

Frederik berief hierauf einen Reichstag ein, um mit ihm über die Konsolidierung der Finanzen, der Armee, der Marine und des Handels zu beraten. Die Geistlichkeit und der Bürgerstand betrachteten als Mittel dazu die Demütigung des Adels und die Erhöhung der königlichen Macht, weshalb Dänemark für ein Erbreich in männlicher und weiblicher Linie und der König am 13. Oktober 1660 für völlig souverän erklärt wurde.

Am 18. Oktober 1660 legten die Stände nach der Erbhuldigung einen erneuten Eid gegenüber dem nun absolutistischen Herrscher ab. Am 10. Januar 1661 wurde ihm die entsprechende Akte überreicht, und am 14. November 1665 unterzeichnete er das von Peder Schumacher Griffenfeld entworfene „Kongelov“ (Königsgesetz), die „lex regia“, nach welchem in Dänemark und Norwegen eine völlig unumschränkte Monarchie hergestellt und der Reichsrat wie der Reichstag abgeschafft wurden; doch wagte man diese Neuerungen erst bei der Krönung des Nachfolgers 1670 vollständig bekannt zu machen.

von

Günter Schwarz – 09.02.2018