(Kiel) – Einhundertsiebenundzwanzig Stundenkilometer ist die gemessene Höchstgeschwindigkeit, die ein getuntes Mofa am Dienstag, den 20.02.2018, erreicht hat. Bauartbedingt dürften es maximal 25 km/h sein.

Beamten des Kieler Bezirksreviers fiel das Mofa auf dem Westring mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf, woraufhin das Kraftrad gestoppt wurde. Die Kameraanlage des zivilen Videowagens zeichnete rund 60 km/h auf. Den speziell ausgebildeten Polizisten fiel vor Ort sofort auf, dass diverse Änderungen an dem Mofa durchgeführt wurden. Daher ordneten sie nach Rücksprache mit der Kieler Staatsanwaltschaft ein Geschwindigkeitsgutachten an. Auf dem geeichten Rollenprüfstand stellte ein Sachverständiger anschließend die maximale Höchstgeschwindigkeit von 127 km/h fest.

Der 19 Jahre alte Fahrer konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen. Nötig für ein solches Gefährt wäre eine Fahrerlaubnis der Klasse A1. Dementsprechend wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Hinzu kommt ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 22.02.2018 um 11:10 Uhr

veröffentlicht und bearbeitet von

Günter Schwarz – 22.02.2018

Foto: Polizeidirektion Kiel