(Berlin) – Der Bundestag hat erneut die Immunität der Abgeordneten und ehemaligen AfD-Vorsitrenden Frauke Petry für die Durchführung eines Strafverfahrens aufgehoben. Abgeordnete aller Parteien – auch der AfD – stimmten am Donnerstag für die Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Worum es genau gingt, wurde öffentlich nicht bekannt gemacht.

Allerdings könnte Frauke Petry die Rechnung einer Beraterfirma nach Jahren auf die Füße fallen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung vor. Der früheren AfD-Chefin Frauke Petry droht somit ein zweites Strafverfahren. Auf Antrag der sächsischen Justiz entschied der Bundestag, die parlamentarische Immunität der inzwischen aus der AfD ausgetretenen und fraktionslosen Abgeordneten aufzuheben. Die Aufhebung der Immunität ist Voraussetzung für eine Anklageerhebung.

Bereits im Januar war die Immunität Petrys aufgehoben worden. Die Ex-AfD-Chefin sieht sich mehreren Vorwürfen ausgesetzt. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte wegen einer mutmaßlichen Falschaussage unter Eid Anklage gegen Petry erhoben, weil sie vor dem sächsischen Landtag die Unwahrheit gesagt haben soll. Einem Zeitungsbericht zufolge wird aber auch wegen Wirtschaftsdelikten in einer früheren Firma von Petry gegen die Politikerin ermittelt.

von

Günter Schwarz – 24.02.2018