Im überwiegend deutschsprachigen Schleswig-Holstein erhebt sich am 24. Februar 1848 eine erste Rebellion gegen die dänische Entscheidung, das Herzogtum Schleswig in eine dänische Verfassung aufzunehmen, womit der Treårskrigen (Dreijähriger Krieg) von 1848 beginnt, der erst 1851 endet.

Die Schleswig-Holsteinische Erhebung war am 24. Februar 1848 beginnend eine politische, die dann ab dem 18. März 1848 zu einer militärischen Auseinandersetzung führte, der deutschen Bewegung in den Herzogtümern Schleswig und Holstein im Bündnis mit den meisten Staaten des Deutschen Bundes mit dem Königreich Dänemark. Die dänische Bezeichnung ist Treårskrigen. In diesem dreijährigen Krieg (1848–1851) offiziell als Schleswig-Holstein vereinigt, waren die beiden Herzogtümer von den meisten Staaten außerhalb des Deutschen Bundes nicht anerkannt.

Die Erhebung in der Herzogtümern entwickelte sich zum Ersten Schleswig-Holsteinischen Krieg – der Deutsch-Dänische Krieg von 1864 wird auch als Zweiter Schleswig-Holsteinischer Krieg bezeichnet.

Seit Beginn der 1840er Jahre hatte der deutsch-dänischen Gegensatz im Gesamtstaat an Schärfe zugenommen. Die dänischen Nationalliberalen, die Eiderdänen, erstrebten einen dänischen Nationalstaat, dessen Südgrenze die Eider bilden sollte.
Die deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner wünschten, dass ganz Schleswig-Holstein einem künftigen deutschen Nationalstaat mit der Kongeå (Königsau) nördlich von Ribe als Nordgrenze angeschlossen werden sollte. Beide, Deutsche und Dänen, beanspruchten das ganze Herzogtum Schleswig, und beide unterbauten ihre Ansprüche mit historisch-rechtlichen Argumenten.

Gemeinsam war beiden nationalen und liberalen Bewegungen die Gegnerschaft zum dänischen Absolutismus sowie der Wunsch nach einer freiheitlichen Verfassung. Aber der vordringende Nationalismus hatte einer gemeinsamen liberalen Frontstellung längst den Boden entzogen. Am 18. März 1848 forderten die schleswig-holsteinischen Stände (Ständeversammlung) und eine Volksversammlung in Rendsburg unter anderem die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund, Presse- und Versammlungsfreiheit sowie eine Volksbewaffnung.

Die Forderung führte in København zur Bildung eines konservativ-liberalen Ministeriums auf Grundlage der Eiderpolitik. Dies veranlasste die führenden Männer der schleswig-holsteinischen Landespartei am 24. März 1848 eine Provisorische Regierung unter Friedrich Graf Reventlow, W. H. Beseler, Prinz Friedrich von Noer, Theodor Olshausen u. a. zu bilden. Mit ihrem legitimistisch-liberalen Aufruf „Mitbürger“ (Aufrechterhaltung der Rechte des Landes und des angestammten Herzogtums, Anschluß an die Einheits- und Freiheitsbestrebungen Deutschlands) gewann sie die Mehrheit der konservativen und deutsch-national gesinnten Schleswig-Holsteiner für sich. Ein Krieg mit Dänemark war die Folge.

Gleichwohl hat die Provisorische Regierung mit den vereinten Ständen und der nach allgemeinem und direktem Wahlrecht gewählten Landesversammlung eine Reihe von Reformen eingeführt: Presse-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Bürgerbewaffnung und allgemeine Wehrpflicht; sozial ungerechte Steuern und Privilegien wurden abgeschafft. Das Staatsgrundgesetz vom 15. September 1848 ist bezeichnet worden als „die demokratischste Verfassung, die man in Europa bis dahin gesehen hatte“. Gleichwohl fehlte der Mehrheit der Liberalen und erst recht den Konservativen weithin das Verständnis für die unruhig gewordenen kleinen Leute in den Gutsdistrikten und an der Westküste.

Den Krieg, in dem die Schleswig-Holsteiner von Bundestruppen und von Preußen unterstützt wurden, beendete der am 26. 8. 1848 auf Druck der Großmächte zustande gekommene Waffenstillstand von Malmö, in dem der Rücktritt der Provisorischen Regierung am 22. Oktober 1848 und die Einsetzung einer konservativen „Gemeinsamen Regierung“ festgelegt worden war. Nach Ablauf des Waffenstillstandes brach der Krieg am 03. April 1849 wieder aus; er endete abermals durch Einwirkung der Großmächte mit dem Berliner Waffenstillstand vom 10. Juli 1849.

Die Ende März eingesetzte schleswig-holsteinische Regierung, die Statthalterschaft (Reventlow, Beseler), blieb auf Holstein beschränkt; Schleswig wurde fortan von einer dänisch-preußischen Kommission (Landesverwaltung) regiert, mit einem Engländer als Schiedsrichter. Am 02. Juli 1850 wurde in Berlin ein Friedensvertrag unterzeichnet, ein einfacher Friede, der die Wiederherstellung des Gesamtstaats vorsah. Die Statthalterschaft schätzte die politische Situation falsch ein, schlug auch sachkundigen Rat in den Wind und riskierte wieder einen Krieg, der mit der Niederlage in der Schlacht bei Idstedt am 24. und 25. Juli 1850 praktisch entschieden war.

Preußen arrangierte sich mit Österreich und die schleswig-holsteinische Sache wurde dem Frieden geopfert. Beide deutschen Großmächte bewirkten die Unterwerfung der Landesversammlung und der Statthalterschaft am 01. Februar 1851. Im folgenden Jahr wurde Schleswig-Holstein wieder der Autorität des dänischen Königs unterstellt. Die Großmächte erkannten die Integrität des Gesamtstaats im Londoner Protokoll vom 08. Mai 1852 an, ohne sie freilich zu garantieren.

von

Günter Schwarz – 24.02.2018