Oberster Gerichtshof Dänemarks urteilt: LTF-Bandenchef wird nicht abgeschoben
(København) – Der Anführer einer Bande des organisierten Verbrechens, die als „Loyal to Familia“ (LTF) als eine der berüchtigsten Banden im Königreich bekannt ist, wird nicht aus Dänemark ausgewiesen, entschied am Montag das dänische Oberlandesgericht, Østre Landsret, in København.
Der pakistanische Staatsbürger Shuaib Khan konnte die Abschiebung abwenden, nachdem das Østre Landsret in einem Fall, in dem es um Drohungen gegen einen Polizeibeamten ging, eine Haftstrafe verhängt hatte. Die Haftstrafe des Bandenführers wurde ebenfalls auf 60 Tage verkürzt, die bereits abgesessen wurde. Im Oktober wurde der LTF-Bandenchef zu drei Monaten Gefängnis verurteilt und die anschließende Abschiebung verfügt worden. Sowohl Khan als auch die dänische Staatsanwaltschaft legten gegen dieses Urteil von Københavns Byret (Kopenhagener Stadtgericht) Berufung ein. Der stellvertretende Staatsanwalt Ander Riisager hatte die Abschiebung und ein sechsjähriges Wiedereinreiseverbot für Khan, der Bürger Pakistans ist, beantragt.
Der Verteidiger des Bandenchefs, Michael Juul Eriksen, argumentierte, die Drohungen seines Mandanten gegen eine Polizeibeamten seien keine ausreichende Grundlage für eine Ausweisung „Dieser Fall sollte wegen des politischen Wunsches, meinen Mandanten deportieren zu lassen, keine besondere Bedeutung erhalten“, plädierte Eriksen am Montag vor Gericht.
Der Vorfall ereignete sich bei einer polizeilichen Durchsuchung, die letzten Sommer im Københavns Stadtteil Nørrebro durchgeführt wurde. Khan war zunächst 17 Tage lang in einer vorläufigen Anhörung vor Københavns Byret in Untersuchungshaft, nachdem er beschuldigt worden war, bei einer Durchsuchung von rund zehn Mitgliedern der LTF-Gruppe am 31. Juli die Polizei bedroht zu haben.
Bei der Durchsuchung durch einen Polizeibeamten sagte Khan zu einem anderen Gruppenmitglied:„Erinnere dich an sein Gesicht!“ Ferner sagte er dem Beamten, dass er „auf den Rücken achten sollte“, und andere Bandenmitglieder ermunterte er, Fotos von dem Polizisten zu machen, sagte die Anklage bei der Anhörung.
Der LTF-Führer war nicht anwesend, als das Urteil über die Berufung am Montag vor dem Gericht im Østre Landsret gesprochen wurde. Die Østre Landsret geprüfte Berufung bewertete Khans Schuld nicht, sondern lediglich das Strafmaß. Khan, der in Dänemark geboren und aufgewachsen ist, verbrachte schon viele Jahre seines Erwachsenenlebens im Gefängnis. Der Vater des Bandenführers erschien als Zeuge vor Gericht während der Zeugenbefragung der Berufungsverhandlung. Er hatte in seiner Aussage bestritten, dass die Familie eine enge Verbindungen zu Pakistan habe.
von
Günter Schwarz – 07.03.2018