Nach dem Internationalen Weltfrauentag des Jahres 2014 wurde eine Gruppe Jugendlicher, darunter die Dänin Charlotte Johannsen, eine Aktivistin, Autorin und ehemalige Leistungsschwimmerin, in Malmö während der Rückfahrt von den Feierlichkeiten am 09. März 2014 mit dem Messer angegriffen und schwer verletzt.

Die 1988 geborene Charlotte Johannsen wuchs in der Kleinstadt Odder südlich von Aarhus auf und nachdem sie kurz Handball gespielt hatte, begann sie im Odder Swimming Club sieben Jahre lang zu schwimmen. Sie wechselte 2002 zum Verein AGF nach Aarhus und wurde Dänemarks Meisterin im 200 Metern Freistilschwimmen.

Später gab sie ihre Karriere als Elite-Schwimmerin auf und schloss sich den Fans rund um den Verein AGF an. Hier kam sie in Kontakt mit Dänemarks ältester und bekanntester Hooligan-Gruppe „White Pride“ und der rechtsradikalen Gruppe „Vederfølner“, die sie zwischen Herbst 2008 und Sommer 2009 infiltrierte. Infolge der Infiltration der Rechtsradikalen ging Johannsen in den Untergrund und zog nach København. Im Herbst 2010 erschien dann eine ihrer Veröffentlichungen unter dem Titel „Forklædt als Nazi“ (Verkleidet als Nazi) als Geschichte über ihre Erfahrungen in der Nazi-Szene des „White Pride“ Umfeldes.

Zum 08. März 2014 reiste Charlotte Johannsen anlässlich des Internationalen Weltfrauentages nach Malmö, wo sie und ihre Begleiterinnen auf ihrem Heimweg von mutmaßlichen Neonazis mit Messern angegriffen wurden. Charlotte Johannsen erhielt während der Auseinandersetzung einen Messerstich in der Achselhöhle und weitere leichte Verletzungen.

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Am 19. Oktober 2016 wurde der mutmaßliche Angreifer Charlotte Johannsens jedoch von einem schwedischen Gericht in Malmö von allen Anschuldigungen wegen des Messerangriffes freigesprochen, da das Gericht urteilte, er hätte sich in einer Notwehrsituation befunden. Das Gericht unterstellte der Gruppe, in der sich Charlotte Johannsen befunden hatte, die angreifende und gewalttätige Partei gewesen zu sein. Damit wurden auch Johannsens Schadensersatzanspruch und jegliches Schmerzensgeld mit der Begründung abgelehnt, sie hätte zu den Angreifern gehört.

von

Günter Schwarz – 09.03.2018