Die Region Mellemslesvig (Mittelschleswig) zwischen der Ostsee und der Nordsee in Schleswig-Holstein stimmt am 14. März 1920 mehrheitlich für den Verbleib der Region zu Deutschland bzw. zu dem damaligen Deutschen Reich. Die Hauptstadt dieser Region war seinerzeit die Fördestadt Flensburg.

Bei den Volksabstimmungen in Schleswig wurde 1920 in zwei Abstimmungszonen über die staatliche Zugehörigkeit des Landesteils Slesvig ( Schleswig) abgestimmt, wobei die exakte Ausdehnung der Region Slesvig umstritten ist. Lyksborg (Glücksburg) auf der Halbinsel Angel und einige der nordfriesischen Inseln an der Nordsee gehören zu Mellemslesvig.

Die Rendsburger Sprachvereinbarung, nach Beendigung des 1. Slesvigske Krig (1. Deutsch-Dänischen Krieg) von 1851 führte zu Konflikten zwischen dänischsprachigen und deutschsprachigen Bevölkerungsteilen, da sich die letztgenannte Gruppe diskriminiert fühlte.

Nach dem zweiten Krieg um dieses Region, dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864, wurden im zwischen Preußen, Österreich und Dänemark geschlossenen Friedensvertrag von Wien die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg aus dänischer Hoheit gelöst und der gemeinsamen Verwaltung durch Preußen und Österreich unterstellt. Vor dem Krieg waren Slesvig als dänisches Herzogtum und Holstein sowie Lauenburg als Mitglieder des Deutschen Bundes Teil des dänischen Gesamtstaates gewesen. Zwei Jahre nach dem Krieg kam es zum Bruch zwischen den beiden deutschen Mächten.

Im Paragraph 5 des Prager Friedensvertrages von 1866 nach dem Deutschen Krieg verpflichtete sich Preußen auf französischen Druck gegenüber England und Frankreich, im nördlichen Teil des nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 an Preußen abgetretenen Schleswigs binnen 6 Jahren ein Referendum zur Staatszugehörigkeit durchzuführen. Diese Bestimmung wurde Dänemark offiziell mitgeteilt. Bismarck ließ die sechs Jahre verstreichen und kam auch auf dänisches Anmahnen auf Erfüllung des Vertrages dieser Bestimmung nicht nach.

Im Jahre 1878 wurde diese Nordschleswig-Klausel des Prager Friedens auf Betreiben Bismarcks noch vor dem Beginn des Berliner Kongresses in einem geheimen Abkommen zwischen Deutschland und Österreich aufgehoben.

Dieses Abkommen wurde erst ein halbes Jahr später veröffentlicht, weil Österreich vermeiden wollte, dass es so aussah, als wenn es Deutschland vor dem Berliner Kongress entgegengekommen sei. Daher wurde dieses Abkommen erst am 4. Februar 1879 im „Reichsanzeiger“ verkündet. Trotzdem hielt Dänemark weiterhin an der Erfüllung des deutschen Versprechens fest, eine Volksabstimmung in Nordschleswig durchzuführen. Erst im Jahre 1907 erkannte Dänemark im Optantenvertrag von København die Grenzziehung von 1864 als endgültig an.

Nach der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg, an dem Dänemark nicht teilgenommen hatte, wurde im Versailler Vertrag eine Volksabstimmung für die nördlichen Bereiche Schleswigs vorgesehen und dabei die Abstimmungszonen und -modalitäten nach den Wünschen Dänemarks definiert.

Es wurden zwei Abstimmungszonen bestimmt. In der nördlichen Zone I wurde am 10. Februar 1929 „en bloc“ abgestimmt, was bei der zu erwartenden dänischen Gesamtmehrheit bedeutete, dass lokale grenznahe Mehrheiten für Deutschland keine Berücksichtigung finden würden. In der südlichen Zone II mit zu erwartender deutscher Mehrheit wurde einen Monat später am 14. März 1920 abgestimmt, und die Auswertung der Ergebnisse wurde gemeindeweise vorgenommen, so dass die Möglichkeit bestand, einzelne Gemeinden mit einer dänischen Mehrheit Dänemark zuzuschlagen.

Durch das Referendum in der sogenannten zweiten Zone in Sønderjylland am 14. März 1920 stimmte eine Mehrheit der Bevölkerung für das Gebiet als deutsch. Damit trat Mellemslesvig 1920 nicht der Wiedervereinigung mit dem Königreich Dänemark bei. Nach dem Zweiten Weltkrieg wollte jedoch ein Großteil der Bevölkerung ein neues Referendum.

Die Abtretung Nordschleswigs an Dänemark erfolgte am 15. Juni 1920. Der Tag wird in Dänemark als „Genforeningsdag“ (Wiedervereinigungstag) bezeichnet und es werden am 15. Juni noch heute in Nordschleswig Wiedervereinigungsfeiern (Genforeningsfest) gehalten, obwohl bereits der damalige Premierminister Niels Neergaard in seiner Wiedervereinigungsrede am 11. Juli 1920 ausführte, dass man zwar von dänischer Seite aus von Wiedervereinigung spräche, jedoch „niemals in unserer [Dänemarks] tausendjährigen Geschichte Südjütland [Schleswig] eins mit Dänemark gewesen war… bis die Nordschleswiger für den Beitritt zu Dänemark gestimmt haben“. Bis heute werden in Nordschleswig auch Abstimmungsfeiern am 10. Februar veranstaltet.

von

Günter Schwarz – 14.03.2018